Nach Ablauf der ALGII eine rechtskräftige Urteil über Zufluss von Unterhalt

  • Hallo!

    Ich habe 7 Wochen nach dem Ablauf der ALG II Zeit einen rechtskräftigen Urteil über rückständigen Unterhalt von 4 Jahren erhalten. Hat man ein Meldungspflicht noch? Mir wird vorgeworfen dass ich die Mitwirkungspflicht verletzt habe. Aber ich habe erst letzte Woche dies erhalten. Und ohne Urteil kann ich auch nichts mitteilen?!

  • Was für Unterhalt? Wie konntest du den trotz fehlender Aktivlegitimation (ein Unterhaltsanspruch geht gemäß § 33 SGB II an das JC über) überhaupt geltend machen? Habt ihr dem Gericht nicht mitgeteilt, dass du ALG2 beziehst? Was sagt dein Anwalt? Der müsste doch wissen, dass du gar nicht berechtigt warst, den Prozess für den Betrag, der ans JC übergegangen ist, zu führen?!

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