ALG II und Eigenhein

  • Moin,


    ich bin Neu hier und hab gleich einmal eine Frage. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.

    Folgende Situation:


    Meine Frau und ich haben ins getrennt, haben zwei Kinder, 14 und 11. Wir haben alle immer noch ein super Verhältniss, leben halt nur getrennt. Es hat einfach nicht mehr gepasst.

    Meine Frau bezieht z.Zt. eine Erwerbsunfähigkeitsrent, Kindergeld und von mir Unterstützung. Ich gehe arbeiten und gebe was ich kann.

    Wir haben ein Reihenhaus, in welchem ich wohne, da meine Frau in einen anderen Ort ziehen wollte und der mtl Abtrag viel weniger als Miete für moch alleine wäre.


    Mal angenommen, meine Frau würde keine EU Rente mehr bekommen, sondern erst ALG 1 und dann Hartz 4, wie würde sich das auswirken? Zählt das Haus als Vermögen, oder wie ist das? Wäre eine Überschreibung des Hauses auf mich, womit wir beide Einverstanden wären, möglich um Ihren „Anteil“ zu schützen? Der Abtrag, falls das Interessant ist, beträgt inkl Zinsen mtl knapp 400€.

    Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.

    Danke :)

    Jens

  • A) Ja, natürlich ist das Vermögen.

    B) Natürlich geht das so nicht. Das wäre ja eine Schenkung, wenn sie dir einfach ihre Haushälfte überträgt. Da muss schon eine Gegenleistung her (Auszahlung des Hauswertes nach Abzug der Hauslasten).

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