Werden die Kosten übernommen wenn man bei Stiefvater wohnt

  • Hallo miteinander,

    ich muss mich nächste Woche für das Arbeitslosengeld II anmelden. Ich wohne zur Zeit bei meinem Stiefvater zur Untermiete und hab ihm immer 350 Euro monatlich gegeben, er selbst ist auch Mieter aber wir haben keinen Vertrag, die hab ich ihm immer so die letzten Monate gegeben oder überwiesen für meine zwei Zimmer. Werden diese Kosten auch vom Jobcenter zusätzlich übernommen oder nicht weil er mein Stiefvater ist und wir keinen Vertrag haben?

    MfG

    Tom

  • Wie alt bist du? Was bedeutet "Stiefvater" in dem Zusammenhang? Wo wohnt deine Mutter (normalerweise nennt man den Gatten der Mutter, der jedoch nicht leiblicher Vater ist, Stiefvater und die Mutter wohnt mit dort...

  • Wenn du die 350 Euro Zahlung nachweisen kannst (Mietverträge bedürfen ja nicht der Schriftform), dann sollten diese Kosten auch als Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden. Natürlich sollte das Mietverlangen auch nicht sittenwidrig sein (z. B. eben die 350 Euro für gerade mal 8 qm oder so). Wenn es ungefähr die Hälfte der Miete ist und ihr euch die Wohnung ganz normal teilt, dann ist das in Ordnung und würde anderenfalls sowieso nach Kopfteil berücksichtigt werden.

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