Umzug in ein anderes Bundesland - ALG II und Angemessenheit Kosten der Unterkunft

  • Ich habe 20 Jahre in WG gewohnt und jetzt möchte ich mit 61/62 Jahre in ein anderes Bundesland

    ziehen!

    Meine Frage: Bekomme ich für mich ( 1 Person ) mit oder ohne WBS,

    eine 2 Raumwohnung ab 45 qm...???

    Bis wieviel qm darf ich eine Wohnung bekommen...oder mieten...???

    Und wie hoch darf die Warmmiete sein..???

    Und zahlt das Jobcenter die Umzugskosten in ein anderes Bundesland?

    Und wieviel Umzugskosten sind es..????

  • 1) Jede einzelne Kommune hat ihre eigenen Richtlinien, weil die Mietpreise auch innerhalb eines Bundeslandes nunmal völlig unterschiedlich sind. Du musst dir also schon einen konkreten Wohnort aussuchen.

    2) Die Wohnungsgröße ist nicht ausschlaggebend, nur die Kosten der Unterkunft müssen angemessen sein.

    3) Umzugskosten wirst du wohl nur bekommen, wenn es für den Umzug überhaupt einen wichtigen Grund gibt. Du schreibst ja nicht, wieso du überhaupt umziehen willst.

    4) Wenn sie bewilligt werden, dann das, was den Umständen nach angemessen ist. Das kommt z. B. auch darauf an, ob du selbst was machen kannst und nur ein Fahrzeug und ein paar Kisten und Helfer brauchst oder ob du eine gesundheitlich angeschlagene Person ohne Freunde und Verwandte bist und ein Umzugsunternehmen benötigst. Das ist eine völlige Einzelfallentscheidung.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort...

    Ich habe einfach keine Chance in **** eine angemesse Wohnung zu bekommen...

    Und Job...

    Ich möchte einfach zu meiner Tochter Nähe ziehen..!!

    Sie hat 3 kleine Kinder und Harz IV..!!

    Ich bin geboren in Sachsen...und möchte da auch sterben...

    Geh in paar Jahren in Rente, vielleicht hab ich in Sachsen Glück und bekomme da einen 450€ Job in der Nähe..!!

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