ALG II und Auto

  • Guten Morgen,

    Ich beziehe Alg2 und habe im März 2020 meinen Führerschein erhalten. Seit dem fahre ich den Zweitwagen meiner Mutter. Sie ist als Eigentümerin und Fahrzeughalterin eingetragen. Ich bin als Versicherungsnehmer eingetragen und zahle diese auch, damit mir die % angerechnet werden können. Mir sagte jemand, dass ich es beim JC angeben muss. Ich dachte, dass ich es nur angeben muss, wenn ich Eigentümer/Halter bin aufgrund des Vermögens. Was ist nun richtig?

  • Wenn das Auto nicht in deinem Eigentum steht, ist es kein Vermögen. Du kannst höchstens deinem Vermittler mitteilen, dass du jetzt Führerschein hast und das Auto der Mutter fahren darfst, denn das erhöht ja deine Vermittlungschancen.

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