Mietvertrag unterschreiben oder abwarten?

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe eine Frage an euch, die ich bisher nirgends beantwortet sehen kann. Und zwar haben mein Partner und ich die Aussicht, endlich in einen neue Wohnung zu ziehen und könnten nächste Woche den Mietvertrag unterschreiben, allerdings habe ich gerade erst diese Woche Alg2 beantragen müssen, aber noch keinen weiteren Bescheid/Bewilligung bekommen.
    Der Mietbeginn der neuen Wohnung wäre Anfang November und sie liegt soweit ich es gesehen habe auch im Mietindex des Jobcenters.
    Kann ich also einfach den Mietvertrag unterschreiben und dann nach den weiteren Papierkram vom JC im Nachhinein damit rechnen, dass sie den Umzug nachträglich bewilligen? Hat damit irgendjemand Erfahrung?

    Hinzu kommt, dass ich schwanger bin und mein Kind am 2.12 erwarte, wir suchen schon lange, leben zZ noch in einer 1Z Wohnung auf nur 34m2, also die Not ist groß und wir wollen uns das Wohnungsangebot nicht entgehen lassen, nur weil wir dann aufs JC warten müssen. Was meint ihr?
    Danke schon mal an alle, die mir antworten❤️

  • Wenn ihr weder Hilfe für die Kaution noch Umzugskosten etc. möchtet, kannst du theoretisch den Mietvertrag unterschreiben. Die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II hat nur den Charakter einer Schutzfunktion, der Leistungsberechtigte geht damit sicher, dass die höhere Miete nach Umzug tatsächlich berücksichtigt wird. Da ihr einen wichtigen Grund zum Umzug hattet (Wohnung zu klein für 3 Personen) und die Wohnung nach deiner Aussage angemessen ist, sollte die neue Miete auch ohne vorherige Zustimmung berücksichtigt werden.

    Trotzdem würde ich empfehlen, es mit dem JC abzustimmen.

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