ALG 2 Bezug möglich nach Bafög Ablehnung?

  • Guten Tag an alle. Zu meinem Sachverhalt und meiner Frage :

    Kurz zu mir:

    Ich bin 35 Jahre alt (2 Kinder)

    habe keine berufliche erstausbildung

    habe die letzten 8 Jahre in ungelernter tätigkeit gearbeitet

    bin berufsunfähig erkrankt

    Momentan noch in ALG1 Bezug (ENDET Oktober)

    Ich habe mit meiner Sachbearbeiterin der Arbeitsagentur damals besprochen das ich gerne in die Erzieherausbildung möchte, welche sie mir auch per Bildungsgutschein ermöglicht hätte.

    Allerdings arbeitet das Amt nur mit ihnen zertifizierten Ausbildungstätten zusammen (bei uns in der Stadt also 1 einzige), ich bewarb mich, wurde abgelehnt.

    Daraufhin habe ich mich bei einer anderen Erzieherausbildung beworben welche mich angenommen hat und am 11.08 beginnt (ohne förderung vom Arbeitsamt)

    Ich probiere es momentan über BaföG finanziert zu bekommen, aber ich denke die Aussichten sehen nicht gut aus aufgrund meines Alters, dennoch noch kein Ablehnungsbescheid vorhanden.

    So und nun zu meiner Frage : Ich werde die Ausbildung erstmal antreten (somit endet der bezug von ALG1 anfang august) und werde auf den BaföG Bescheid warten (ob positiv oder negativ)

    Sollte nun der BaföG Bescheid negativ ausfallen, falle ich in ALG2 bezug? Wenn ja, müsste ich die Ausbildung beenden oder werde ich von der ARGE einfach garnicht erst "angenommen"?

    Meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind mit Erkrankung und ohne Ausbildung ohnehin schon schlecht.

    MfG

    FTB

  • Ich werde die Ausbildung erstmal antreten (somit endet der bezug von ALG1 anfang august) und werde auf den BaföG Bescheid warten (ob positiv oder negativ)

    Sollte nun der BaföG Bescheid negativ ausfallen, falle ich in ALG2 bezug? Wenn ja, müsste ich die Ausbildung beenden oder werde ich von der ARGE einfach garnicht erst "angenommen"?

    Solange der Antrag läuft, hast du ALG2 Anspruch. Wenn das Bafög abgelehnt wird, dann nicht mehr, da die Ablehnung nur unschädlich ist, wenn sie wegen Einkommen oder Vermögen erfolgt. Das wird bei dir aber nicht der Ablehnungsgrund für Bafög sein, sondern dein Alter.

    In dem Fall hast du nur über § 27 SGB II eine Chance auf Darlehen oder Beihilfe. Dazu solltest du nachweisen können, dass du ohne die Ausbildung keine Chancen auf Arbeit hast.

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