Freundin ALG II Antrag - Student - Eingliederungsvereinbarung und weitere Fragen

  • Hallo,

    meine Freundin hat kürzlich ihr Abitur gemacht und möchte zum WiSe studieren. Um die Monate zwischen Schüler-Bafög und Studenten-Bafög zu überbrücken, hat sie kürzlich einen Antrag auf ALG2 gestellt.

    Ich selbst studiere und bestreite meinen Lebensunterhalt einerseits durch einen Studienkredit und andererseits durch meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

    Wenn ich es richtig verstehe, bin ich Teil der BG? Dabei teilen wir ja eigentlich Ausgaben wie Miete, Strom usw. 50/50 und jeder kann mit seinem Einkommen ansonsten wirtschaften, wie er möchte.

    Nun habe ich ein Schreiben vom JC erhalten, das eine Eingliederungsvereinbarung von mir unterschrieben haben möchte. Ich bin aber doch in Arbeit, wenn auch nicht angestellt, sondern als Selbstständiger. Es reicht aber zum Leben.

    Meine Tätigkeit - Doppelstudium, Selbstständigkeit sowie meine Einkommenssituation wurde von meiner Freundin schon mehrfach dem Amt gegenüber kommuniziert. Ich frage mich nun, ob ich den Schrieb ignorieren soll oder ob ich ihn ausfüllen muss, weil das JC sonst meiner Freundin die Leistungen kürzen würde?

    Darüber hinaus möchte das JC mich auch noch telefonisch zu einem bestimmten Termin belästigen - entschuldigt bitte meine Ausdrucksweise, aber so kommt es mir vor. Ich hab wie gesagt aktuell Prüfungsphase im Studium, Arbeite die Woche drauf 14 Tage am Stück durch (Arbeit mit Kindern, den Unterricht muss ich mir selbst aus dem Ärmel schütteln) und was mir jetzt noch fehlt ist, dem JC meinen Lebenslauf telefonisch durchzugeben und mit denen darüber zu diskutieren, dass ich schlicht und einfach keine Zeit habe, noch mehr zu arbeiten.

    Dazu muss ich anmerken, dass - Stand gestern - ihr eigentlicher Antrag auch noch nicht durch war.

    Zumal es ja nur um den Anteil meiner Freundin an Miete usw. geht und auch nur um eine Zeit von 2-3 Monaten!

    Titel-Korrektur

  • Wenn ihr länger als ein Jahr zusammen lebt, geht das JC von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Du gehörst zur BG, bist als Student nur vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Das heißt aber, dass hinsichtlich des Antrags auch dein Einkommen und Vermögen geprüft werden muss. Die Angaben zum Einkommen aus Selbstständigkeit wirst du daher machen müssen.

    Allerdings keine Telefonate mit Vermittlung und Co., da du selbst keinen Anspruch hast und das Jobcenter im Hinblick auf Vermittlung in Arbeit etc. nichts mit dir zu tun hat.

    Wahrscheinlich dient das Telefonat aber nur der Aufnahme deiner Grunddaten. Du musst entscheiden, wie weit du mitwirkst. Allerdings: ja weniger von dir kommt, desto länger dauert es, bis der Antrag bearbeitet werden kann.

  • Die Angaben zum Einkommen aus Selbstständigkeit wirst du daher machen müssen.

    Das verstehe ich ja und die Angaben hatte meine Freundin ja im Antrag auch angegeben.

    Als Ziel in der Eingliederungsvereinbarung steht allerdings "integrationsvorbereitung". Bei dem Schrieb, bei dem sie mir einen telefonischen Beratungstermin kommende Woche aufs Auge drücken geht es laut Anschreiben um meine "aktuelle berufliche Situation sowie Beschäftigungsmöglichkeiten".

    Wie gesagt, Angaben über mein Einkommen hatten wir getätigt, das verstehe ich ja auch. Aber dass ich nun integriert werden soll, irritiert mich doch. Zumal meine Freundin denen bereits zwei Mal postalisch mitgeteilt hat, dass ich studiere und berufstätig bin und deshalb gar nicht vermittelt werden kann/soll.

  • Wie gesagt: der Rest, der mit Vermittlung zu tun hat, den kannst du ignorieren. Schreibe einfach zurück, dass du nach § 7 Abs. 5 SGB II vom Leistungsbezug ausgeschlossen bist und das Jobcenter vermittlerisch für dich als Nichtleistungsbezieher nicht zuständig ist.

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