Bedarfsgemeinschaft - U25 - seperate Zahlung an die Tochter möglich

  • Es geht um meine Nichte (20 Jahre) die noch bei ihrer (alleinerziehenden) Mutter wohnt die, soweit ich weiß, eine Bedarfsgemeinschaft mit ihr bildet.

    Leider sucht meine Nichte seit 2 Jahren einen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz, was aber leider durch schlechte Zeugnisse bisher nicht geklappt hat.

    Das vorwiegenste Problem ist, dass sie von Ihrer Mutter nur sporadisch ab und zu Taschengeld bekommt, und so finanziell natürlich nicht selbstständig ist.

    Frage:

    Kann der Regelsatz nicht direkt auf ihr Konto überwiesen werden und sie rechnet dann mit der Mutter ab (Miete, Kostgeld etc?),
    bzw. Die Miete und sonstige Kosten werden weiter an die Mutter/Vermieter gezahlt, und sie bekommt nur ihren Regelsatz?

    Danke für evtl Tipps und Hinweise!

  • Hallo,

    ich meine, dass das Programm der Bundesagentur für Arbeit solch eine Möglichkeit nicht bietet.

    Wenn es Schwierigkeiten mit der Mutter gibt, sollte man das Jobcenter hieraus ansprechen. Evtl. darf sie dann ausziehen, auch wenn sie unter 25 ist.

  • Doch, das gibt es schon. Aber alles an die Tochter zu zahlen und die Mutter muss dann Kostgeld, Stromanteil, Mietanteil usw. hinterher laufen, ist auch keine Lösung. Da ist der Strom schneller abgestellt und die Wohnung gekündigt, als man denken kann.

  • Die Jobcenter können den Anteil eines BG-Mitglieds auch separat auf das Konto des Mitglieds anweisen. Eine gute Lösung wäre nur den Regelsatz auf ein anderes Konto anweisen zu lassen, damit keine Mietschulden entstehen.

    Grüße

    Tidwell

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