ALG II Umzug - Gründung einer Wohngemeinschaft und Fragen

  • Guten Tag,


    ich bin ein wenig durcheinander und hoffe das mir hier jemand helfen kann.

    Ich bin u25 und wohne seit meinem 16. Lebensjahr in eigenem Wohnraum. Hier gibt es massive Probleme mit den Nachbarn und das schon seit Jahren. Mittlerweile so schlimm das ich wirklich ausziehen möchte da ich nachts auch nicht mehr schlafen kann und auch schon angegriffen wurde.

    Ich kann mit einem Freund gemeinsam eine tolle 3Raumwohnung Von einem Bekannten übernehmen. Die Kaution würde er bezahlen, natürlich die Hälfte der Miete und Kosten für den Umzug hätte ich auch keine dank Freunden die helfen.

    Mein Kumpel ist momentan ohne festen Wohnsitz und hat lediglich eine Postadresse bei einem anderen Freund wo er momentan auch schläft.

    Wir haben beide keine mietschulden, aber ich hatte vor zwei Jahren eine Gerichtsverhandlung wegen unerlaubter Hundehaltung, Erlaubnis war leider nur mündlich und die Nachbarn haben ständig Lärmprotokolle gefälscht. Seitdem besagte Nachbarn kurz danach ausgezogen sind ist von mir keine „Ruhestörung“ mehr ausgegangen. Die Hunde sind auch noch da ;)


    Ich denke die ARGE wird den Umzug nicht gestatten da die oben genannten Gründe die letzen Jahre nie gereicht haben als Begründung.


    Ich bin mir nicht sicher wie ich jetzt genau vorgehen soll ? Wir wollen die Wohnung unbedingt und wir sind überzeugt dass das quasi unsere Chance wäre.

    Wer von uns wäre Besser als Hauptmieter geeignet oder wäre es von Vorteil wenn wir beide Hauptmieter sind ? (Ich vertraue ihm und er mir das ist kein Thema nur bezüglich unserer Vorgeschichten ?!)

    Muss ich bei der Arge wieder ein Wohnungs Angebot einreichen ? Wie mache ich der Arge Verständlich das wir eine WG Gründen wollen und nicht zusammen ziehen wie ein Pärchen ?

    Und Wie müsste ich vorgehen und wie würde es Dann ablaufen wenn ich die Wohnung einfach ohne Genehmigung beziehe ?


    Ich weiß gar nicht wie wir am bestem vor gehen sollten und mein Kumpel ist genauso überfragt.
    wir sind dankbar über hilfreiche Antworten

  • Hallo,

    du musst die neue Wohnung in jedem Fall vom Jobcenter genehmigen lassen, ansonsten werden nur die bisherigen Kosten anerkannt.

    Ob ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werdet ist unklar, notfalls wird dies durch einen Hausbesuch entschieden.

  • Wenn nur die bisherigen Kosten übernommen werden würden, würde das ja vollkommen reichen. Die neue Wohnung kostet 420€ warm wovon ich die Hälfte zahlen müsste. Meine aktuelle Wohnung kostet nicht viel weniger Warm, also wäre die neue Wohnung sogar günstiger durchs teilen.

  • Trotzdem sollte man sich die Genehmigung des Jobcenters einholen, da es ansonsten zu Problemen kommen kann.

  • Wer von uns wäre Besser als Hauptmieter geeignet oder wäre es von Vorteil wenn wir beide Hauptmieter sind ? (Ich vertraue ihm und er mir das ist kein Thema nur bezüglich unserer Vorgeschichten ?!)

    Muss ich bei der Arge wieder ein Wohnungs Angebot einreichen ? Wie mache ich der Arge Verständlich das wir eine WG Gründen wollen und nicht zusammen ziehen wie ein Pärchen ?

    Und Wie müsste ich vorgehen und wie würde es Dann ablaufen wenn ich die Wohnung einfach ohne Genehmigung beziehe ?

    Ob beide Hauptmieter oder nur einer usw. ist erstmal eure Sache und die des Vermieters. Aufgrund gesamtschuldnerischer Haftung würde ich als Vermieter beide Mieter im Vertrag haben wollen. Ihr könnt das also ggf. gar nicht allein entscheiden.

    Wegen der WG wird spätestens nach einem Jahr die Frage nach Bedarfsgemeinschaft aufkommen. Das wirst du wohl nicht verhindern können.

    Wenn du ohne Genehmigung umzieht, ist das erstmal kein Problem, da die halbe Wohnung billiger ist als deine jetzige. Du bekommst halt keine Umzugskosten usw. und musst den Umzug nur rechtzeitig mitteilen, damit keine Überzahlung entsteht.

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