Schulpflichtiges Kind wird 18 - automatisch Bedarfsgemeinschaft

  • Liebe Helfende,

    ich bin alleinerziehende Aufstockerin mit einem Kind, welches Ende November 18 Jahre wird.

    Bis zum Tag vor dem 18. Lebensjahr wird der Regelsatz anteilig von 328,00 Euro und ab dem 18. Lebensjahr anteilig von 345,00 Euro berechnet und der Sonderbedarf für Alleinerziehende fällt dann weg, richtig?

    Wird ab dem Monat nach der Volljährigkeit dann automatisch der Bescheid bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums umgestellt?

    Welche Anlage muss ich bei dem nachfolgenden Weiterbewilligungsantrag für mein "erwachsenes" Kind beigefügen? Nächstes Schuljahr steht ein Fachabitur mit anschließendem FSJ an.

    Sehe ich es richtig, dass mir ab der Volljährigkeit des Kindes weniger Leistungen zur Verfügung stehen? (Statt 328,00 Euro Regelsatz zwar 345,00 Euro, aber auch 51,84 Euro weniger wegen Wegfall des Sonderbedarfs für Alleinereziehende, mithin insgesamt 34,84 Euro weniger)

    Wie viel darf das volljährige Kind dazu verdienen, ohne dass es in Abzug gebracht wird?

    Vielen herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe!

    Viele Grüße

    AnRoBee

  • Hallo,

    im Bescheid sollten die Leistungen automatisch angepasst werden.

    Wie viel darf das volljährige Kind dazu verdienen, ohne dass es in Abzug gebracht wird?

    Maximal 100,00 €, wobei dem Kind bei höherem Gehalt weitere Freibeträge zustehen würden.

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