Beiträge von AnRoBee

    Liebe Helfende,

    mein Bewilligungszeitraum endet am 30.11.2020 (ich bin seit 06/15, nach der Trennung von meinem Mann, Aufstockerin) .

    Wir möchten unsere Ehe weiterführen und zum 01.01.2021 wieder zusammenziehen (ich ziehe zu ihm).

    Ab Dezember möchte ich keine weiteren Leistungen beantragen (ich erhalte weniger als 150 Euro Aufstockung). Diesen Monat finanziere ich alleine. Der Umzug erfolgt zum 01.01.2021.

    Nun meine Fragen:

    Ist eine Mitteilung an das Jobcenter nötig oder reicht es, "einfach" keinen neuen WBA zu stellen und das ALG II somit auslaufen zu lassen?

    Meine Tochter hat Leistungen zur Bildung und Teilhabe erhalten. Die Beförderungskosten zur Schule wurden im August bewilligt (Jahreskarte). Ist im Gesetz eine (Teil-)Erstattung meinerseits (wegen vorzeitigem Ende des Leistungsbezugs) vorgesehen?

    Vielen Dank vorab für die Hilfe!

    Viele Grüße

    AnRoBee

    Liebe Helfende,

    ich bin alleinerziehende Aufstockerin mit einem Kind, welches Ende November 18 Jahre wird.

    Bis zum Tag vor dem 18. Lebensjahr wird der Regelsatz anteilig von 328,00 Euro und ab dem 18. Lebensjahr anteilig von 345,00 Euro berechnet und der Sonderbedarf für Alleinerziehende fällt dann weg, richtig?

    Wird ab dem Monat nach der Volljährigkeit dann automatisch der Bescheid bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums umgestellt?

    Welche Anlage muss ich bei dem nachfolgenden Weiterbewilligungsantrag für mein "erwachsenes" Kind beigefügen? Nächstes Schuljahr steht ein Fachabitur mit anschließendem FSJ an.

    Sehe ich es richtig, dass mir ab der Volljährigkeit des Kindes weniger Leistungen zur Verfügung stehen? (Statt 328,00 Euro Regelsatz zwar 345,00 Euro, aber auch 51,84 Euro weniger wegen Wegfall des Sonderbedarfs für Alleinereziehende, mithin insgesamt 34,84 Euro weniger)

    Wie viel darf das volljährige Kind dazu verdienen, ohne dass es in Abzug gebracht wird?

    Vielen herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe!

    Viele Grüße

    AnRoBee