ALG II Antrag - Unterhaltsvorschuss - Kindesunterhalt Und Fragen

  • Hallo,

    ich beziehe zur Zeit Alg1, was im August ausläuft. Danach müsste ich Alg2 beantragen. Ich bin unterhaltspflichtig, muss Kindesunterhalt zahlen. Ich habe allerdings noch meine Arbeitsstelle. Kann nur momentan nicht arbeiten, weil ich krank bin. In absehbarer Zeit werde ich aber wieder arbeiten gehen. Ich frage mich jetzt, ob ich den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zurückzahlen muss, sobald ich wieder arbeiten gehe. Das wird schwierig für mich, weil ich aus gesundheitlichen Gründen nur noch halbtags arbeiten gehen werden kann und mein Gehalt entsprechend gering ausfallen wird.

    Danke schon mal für eure Auskunft.

    LG

    Ruby

  • Hallo,

    ja Unterhaltsvorschuss ist zurückzuzahlen. Wenn du weiterhin aufstockende Leistungen beziehst, kannst du natürlich auch den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen.

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