ALG II Antrag abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft und Fragen

  • hallo

    Ich hatte einen Antrag auf ALG2 gestellt, da mein Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde. Anspruch auf ALG1 habe ich keinen.

    Der Antrag wurde abgelehnt, Begründung ist das Einkommen meiner Freundin. Nun haben wir uns getrennt, da das ganze für Sie nicht länger tragbar ist (das Geld reicht vorne und hinten nicht, darum kriselt es schon länger, der Ablehnungsbescheid war quasi der Todesstoß).

    Kann ich jetzt direkt einen neuen Antrag stellen?

    Der Ablehnungsbescheid ging vor einer Woche ein. Ich habe Bedenken, dass die Herrschaften vom Jobcenter sich da etwas veräppelt vorkommen. Da es aber den Tatsachen entspricht, ich Hilfsbedürftig bin, und aktuell auch nicht krankenversichert bin, kann ich darauf keine Rücksicht nehmen.

    Wie wird das Jobcenter reagieren? Werden die evt prüfen wollen (wie auch immer) ob es sich tatsächlich um keine Bedarfsgemeinschaft mehr handelt ? Wir leben natürlich vorerst weiterhin zusammen, da ein Auszug aus finanziellen Gründen unmöglich ist.

    Oder könnte ich auch einen Widerspruch zum Ablehnungsbescheid einlegen? In welchem ich die zwischenzeitliche Trennung und den Wegfall der Bedarfsgemeinschaft erkläre?

    Mfg Momo

    Einmal editiert, zuletzt von Momo88 (25. April 2020 um 14:03)

  • Man kann Widerspruch einlegen und die o.g. Gründe aufführen, aber ob dies Erfolg haben wird ist fraglich.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!