ALG II - WG mit Sohn unter 25 möglich und Fragen

  • Hallo...mein Sohn wohnte bis vor 1 Jahr noch bei mir...wir waren eine Bedarfsgemeinschaft und er in der Ausbildung.

    Ab Juni arbeitet er dann als Angestellter.

    Wir möchten wieder zusammen wohnen...große Wohnung in der jeder 2 Zimmer und möglichst ein eigenes Bad hat.

    Mein Sohn ist aber erst 23 Jahre.

    Die Miete und Nebenkosten würden wir teilen.

    Brauchen wir 2 Mietverträge?

    Und wäre mein Sohn mir gegenüber zu Zahlungen verpflichtet...sprich kann das Jobcenter meinen Lebensunterhalt kürzen?

  • Hallo,

    nein dein Sohn ist dir gegenüber nicht unterhaltspflichtig.

    Trotzdem muss die Wohnung im angemessenen Rahmen sein und du musst dir die Genehmigung des Jobcenters einholen.

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