ALG II Aufstockung - Heizkosten Guthaben und Fragen

  • Hallo Ihr Lieben,

    wie ihr Oben bereits lesen koennt, geht es um eine Gas-Rueckzahlung i.H.v. ~4oo,- (da Mitte des Jahres von Gasofen auf normale Heizung umgebaut wurde und wir es nicht abgemeldet haben). Wir haben die letzten Jahre kein ALG2 oder sonstiges bezogen. Wir sind jetzt im Nov. als Aufstocker vorstellig gewesen, haben die Antraege ausgefuellt usw... Und nun wollen sie nochmal Kontoauszuege (sie wollen alles doppelt und dreifach, darum dauert die Bearbeitung auch dementsprechend) - jetzt fragen wir uns, ob es Folgen hat, wenn diese Rueckzahlung in den Auszuegen zu sehen ist, denn eigentlich ist es doch nichts anderes, als das Geld, was wir zu viel gezahlt haben und als Einkommen doch generell nicht zu werten, oder? Oder wird das angerechnet? Das waere ja total unfair...

    Liebe Grueße

    weare.weare :)

  • Hallo,

    in welchem Monat wurde der Antrag gestellt und wann habt ihr die Rückzahlung erhalten?

  • Zur Vorsprache waren wir Ende November, durch Termin-Wirrwarr des Jobcenters, kam es dann am 16. Dez. 2019 zur finalen Abgabe des Erstantrages.

    Die Rueckzahlung gab' es im Januar. War die Jahresberechnung... wie gesagt, Mitte 2019 wurde bei uns im Haus von Gasofen auf Heizung umgestellt, plus Mieterhoehung, wir haben dann schlichtweg vergessen, den Abschlag zu verringern (gekocht wird noch mit Gas) und haben normal weiter gezahlt.

    Nach der Jahresabrechnung, kam der Teil natuerlich retour...


    Aber ist das relevant? Ist das ein "Einkommen"? Also, das waere ja wirklich ein Hammer. 👎

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    kam es dann am 16. Dez. 2019 zur finalen Abgabe des Erstantrages.

    Die Rueckzahlung gab' es im Januar.

    Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft ( § 22 SGB II) und die Erstattung wird angerechnet.

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;


    Es gilt das Zuflussprinzip! Die Erstattung ist dem Jobcenter umgehend anzuzeigen und die Unterlagen

    einzureichen.

    Gruß

  • Na, es ist ja bereits alles in den Kontoauszuegen ersichtlich...

    aber ich finde es schon ziemlich unfair. Dann haben wir ja aus eigener Tasche fuer etwas gezahlt, was wir nicht genutzt haben und bekommen das Geld nun nicht retour, weil das Jobcenter es ins Zuflussprinzip steckt? Ist ja nicht so, dass uns hier irgendjemand Geld schenkt...

  • Hallo!

    Wir müssen hier nicht diskutieren, denn die Gesetzgebung ist eindeutig. Das Jobcenter hätte

    auch eine Nachzahlung übernommen, deshalb ist es rechtens eine Gutschrift während des

    ALG II Bezug bedarfsmindernd anzurechnen. Jegliche Veränderungen sind dem Jobcenter

    im Übrigen unverzüglich mitzuteilen, als Randbemerkung für die Zukunft und es erspart

    Ärger:

    Veränderungsmitteilung (VÄM)

    Ob Betriebskosten,- oder Heizkosten-Abrechnung, Lohnabrechnungen, alles ist dem Jobcenter

    unaufgefordert und unverzüglich nach Erhalt einzureichen.

    Thema beantwortet!

    Gruß

  • Wie gesagt, es ist alles eingereicht. Allerdings noch nicht bearbeitet, also habe ich hier nachgefragt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!