ALG I - ALG II - Mietschulden und Fragen zur Zuständigkeit

  • Hallo....vieleicht kann nir hier jemand helfen ....ich bin seid Ende Januar 2020 zum ersten Mal in meinem Leben arbeitslos und hab bisher vom ALG 2 und Krankengeld gelebt .Durch meine Erkrankung bzw einer grossen Überforderung sind Mietschulden entstanden welche ich so nicht beglichen kann. Für Februar habe ich noch den Hartz 4 Satz bekommen da Arbeitslosengeld noch nicht gezahlt wird...die vom Jobcenter sagen mir sie sind nicht mehr zuständig für eine Übernahme der Mietkosten die Agentur für Arbeit sagt dasselbe...Bin momentan total überfordert Wer hilft in einer solchen Situation? Wer ist zuständig? Wie gesagt war bisher noch nie arbeitslos und würde mich sehr freuen wenn mir hier jemand weiter helfen kann...Vermieter hat mir den Ausdruck der Mietschulden schriftlich gegeben hatte ich mit beim Amt heute morgen....Danke schon jetzt für eventuelle Hilfe...LG

  • Das Jobcenter kann Mietschulden als Darlehen begleichen, wenn man von Obdachlosigkeit bedroht ist. Wenn du nun allerdings nur ALG I erhälst und kein ALG II, ist das Jobcenter nicht zuständig.

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