U25 - Vollzeit Maßnahme - ALG II und Fragen

  • Hey,
    ich hatte vor ein paar tagen mal wieder ein termin beim JC und mir wurde mal wieder eine maßnahme reingedrückt (3 monate), bisher nix neues und alles gut , jedoch hat mir meine Beraterin erzählt das direkt im Anschluss eine "Vollzeit Maßnahme" stattfinden wird (falls sich in der 3 monatigen nichts ergibt).

    Hier nun meine Frage,
    was genau ist eigentlich eine "Vollzeit" Maßnahme ?

    Wie ich das ganze interpretieren würde:
    ne ganz normale Maßnahme , nur das diese eben länger als 3 Monate geht , z.b. halbes bis 1 Jahr.
    falls die Interpretation richtig sein sollte ,stell ich mir jedoch die frage ob das überhaupt legal ist , da ich irgendwo mal gelesen habe das eine Maßnahme maximal 12 Wochen dauern darf(U25).

    Falls sich da jemand auskennt , freue ich mich über jede hilfreiche Antwort

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Hier nun meine Frage,
    was genau ist eigentlich eine "Vollzeit" Maßnahme ?

    Gegenfrage, warum fragst du das nicht direkt den Sachbearbeiter? Wie soll ein Forum

    wissen, was der Sachbeareiter für eine Maßnahme geplant hat? Der Sachbearbeiter

    hat Pflichten gegenüber dem Leistungsberechtigten:

    § 13 SGB I - Aufklärung

    § 14 SGB I - Beratung

    Für U25 gelten strengere Regelungen. Wende dich bitte an dein Jobcenter mit deinen

    Fragen.

    Gruß

  • hey , danke erstmal für deine antwort .
    ich habe in dem moment nicht dran gedacht , meine Sachbearbeiterin zu fragen , gibt es denn keine "allgemeine" definition von "Vollzeit Maßnahmen" ?

    Bitte kein Vollzitat!

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