Eingliederungsvereinbarung - ALG II Aufstockung - Unterhaltspflicht/Berechnung und Fragen

  • Hallo zusammen,

    kurz zu meiner Geschichte:

    Ich war bis vor kurzem alleinerziehend mit einem Kind.

    Das hat sich geändert, da mein Kind (12J)zum anderen Elternteil gezogen ist.

    Ich bin in Teilzeit berufstätig und habe bisher eine Aufstockung zum Lebensunterhalt bekommen. Der andere Elternteil hat eine sehr gute Finanzielle Stellung(Haus, Autos etc.)

    Da ich nun Unterhaltspflichtig bin und auch gesundheitlich im Moment nicht in der Lage bin mehr zu arbeiten und zu verdienen, habe Sorge das nicht Stämmen zu können, auch auf Dauer.

    Das Jobcenter hat gemeint: dass Unterhaltszahlungen Mitberücksichtigt werden, aber was heißt das?

    Wie ist der Prozess in Sachen Unterhalt und Pflicht? Welcher Betrag kommt auf mich zu und habe ich Schulden beim Jugendamt, die sich monatlich anhäufen?

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar und wünsche allen einen schönen Abend

    Liebe Grüße

    Luise

  • Hallo,

    wenn du keinen Unterhalt leisten kannst, wird das andere Elternteil Unterhaltsvorschuss beantragen müssen. Bedeutet für dich, du musst diesen zurückzahlen, sobald du zahlungsfähig bist.

  • Hallo zusammen und allen erstmal schöne Osterfeiertage,

    Kurz zu meiner Geschichte:

    Mein Kind ist zu ihrem Vater gezogen, es gab einen unschönen Rosenkrieg vor Gericht usw. (Vorher 10J. Alleinerziehend)

    Ich arbeite in Teilzeit und die Arbeit macht mir sehr Spaß, ich bekomme vom Jobcenter eine Aufstockung. (Eingliederungsvereibarung mit Jobcenter)

    Das zuständige Jugendamt in dem neuen Wohnsitz meines Kindes verlangst von mir, meinen Job zu kündigen und mir etwas in Vollzeit zu suchen, obwohl ich eine Bescheinigung von behandelnden Ärzten habe, die besagt, dass mehr Arbeit meine Gesundheit und Psyche belastet.

    Darf das Jugendamt mein Leben über den Haufen werfen obwohl ich krank bin?

    Wie kann ich auf das Schreiben mit der Forderung reagieren?

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Lg Luise

  • Hallo,

    wenn es ärztliche Gutachten gibt, sollte man mit diesen argumentieren.

    Zudem ist nicht das Jugendamt, sondern das Jobcenter für die Vermittlung zuständig.

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