ALG II - Kontoauszüge und Fragen

  • Hallo Leute,

    ich beziehe seit knapp 5 Jahren Hartz4. Damals wurde halt alles ganz normal mit meinen Kontoauszügen vorgelegt.

    Jetzt habe ich Post vom Jobcenter bekommen, worin steht, dass ich die "fehlenden Unterlagen" beschaffen soll, in dem es um die Kontoauszüge der letzten 6 Monate geht.

    Darf das Jobcenter einfach so meine Kontoauszüge nochmal sehen, ohne einen richtigen Grund?

    Danke :)

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Darf das Jobcenter einfach so meine Kontoauszüge nochmal sehen, ohne einen richtigen Grund?

    Das Jobcenter darf und die Berechtigung dazu ergibt sich § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II vorgeschriebenen

    Bedürftigkeitsprüfung. Zur Erinnerung, ALG II ist eine Sozialleistung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt

    wird. Es gehört zu deinen Miutwirkungspflichten dieser Aufforderung umgehend nachzukommen.

    Merkblatt Arbeitslosengeld II

    Gruß

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