ALG II Antrag - Unterstützung von Freund als Einnahmen und Fragen

  • Liebes Forum,

    ich hatte bisher ALG 1 und beantrage nun ALG 2.

    Mein ALG 1 war nicht höher als Hartz 4 und Ende letzten Jahres sah es bei mir finanziell nicht rosig aus. Da hat mein Freund, der in einem anderen EU-Land lebt, mir jeden Monat etwas Geld hinzugegeben. Er wohnt nicht bei mir und steht nicht mit im Mietvertrag.

    Das ist jetzt auf den Kontoauszügen natürlich zusehen.

    Werde wohl damit rechnen müssen, dass es als Einnahmen angerechnet wird, da es regelmässig war? Oder wird er sogar als Mitglied einer Bedarfgemeinschaft gesehen??

    Zweite Frage: Wenn ich aus meinem OnlineBanking die Kontobewegungen eines bestimmten Zeitraums einfach als PDF herunterlade sieht man darauf keine Verwendungszwecke, an sieht jedoch ob Einnahmen oder Ausgaben, wohin/woher, und wie viel. Ist das ausreichend? Ansonsten muss ich diese Jahresabschlkussberichte nehmen, da sind glaube ich Verwendungszwecke aufgeführt.

    Liebe Grüße und Danke

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Zweite Frage: Wenn ich aus meinem OnlineBanking die Kontobewegungen eines bestimmten Zeitraums einfach als PDF herunterlade sieht man darauf keine Verwendungszwecke, an sieht jedoch ob Einnahmen oder Ausgaben, wohin/woher, und wie viel. Ist das ausreichend?

    Nein! Beim ALG II Erstantrag findet eine Bedürftigkeitsprüfung statt. Falls du nicht

    direkt Probleme mit dem Jobcenter bekommen möchtest, reichst du alles

    ordnungemäß ein.

    Er wohnt nicht bei mir und steht nicht mit im Mietvertrag.

    Hat nichts zu sagen, Jobcenter kann trotzdem Bedarfsgemeinschaft/Einstehgemeinschaft

    vermuten. Die vorherigen regelmäßigen Zahlungen an dich lassen diese Vermutung

    durchaus zu.

    Gruß

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