Schwerbehinderung - Umschulung - Mehrbedarf Anspruch und Fragen

  • ich einen Anspruch auf Mehrbedarf?

    Seit einem Jahr nehme ich an einer Umschulung zur Veranstaltungskauffrau Teil.Dies erfolgte durch eine Eingliederungsvereinbarung durch das Jobcenter für Schwerbehinderte (50%)-diese Maßnahme soll mir die Wiederaufnahme am Arbeitsleben möglich machen .

    Nun habe ich gehört das Ich dadurch einen Anspruch auf Mehrbedarf habe ,hat dort jemand ähnliche Erfahrung oder kann mir darüber was sagen ?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Bitte Forenregel 5 beachten, Korrektur des Titel!

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