ALG II Aufstockung - Umzug zum Freund und Fragen

  • Hallo allerseits. Ich habe folgendes Problem.

    Mein Freund hat in einer anderen Stadt einen Neuen Job gefunden und ist nun dort hingezogen. Wir wollten zusammen ziehen, also ich soll theoretisch nachkommen.

    Derzeit gehe ich arbeiten und stocke zusätzliche auf. In der neuen Stadt bewerbe ich mich nun schon seit über einem halben Jahr um eine Vollzeitstelle (zur not würde erstmal auch alles was Sozialversicherungspflichtige ist gehen). Bisher habe ich allerdings absolut keine Aussicht auf einen Job und möchte natürlich nicht ewig alleine hier bleiben.

    Welche Möglichkeiten eines Umzugs gäbe es denn noch?

    Mein Freund verdient leider auch nicht so viel in Vollzeit, dass er uns beide Versorgen könnte.

    Was würdet Ihr machen oder habt ihr gemacht falls ihr schon in einer vergleichbaren Lage wart?

    Kann man zB.: Kündigen, sich hier vom Amt abmelden, sich dann in der neuen Stadt Arbeitslos melden und dort evtl. Glück haben über einen Vermittlungsgutschein in ein Arbeitsverhältnis zu kommen oder wird man erstmal gesperrt, da man ja einen Job aktuell hat und den gekündigt hat?


    Über Hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

  • Hallo,

    wie weit liegen die beiden Städte auseinander?

    Wieviel verdient dein Freund in etwa brutto/netto?

    Wie hoch sind Miete, Heizkosten und Nebenkosten ohne Strom?

  • Die beiden Städten liegen etwa 400km auseinander.

    Verdienst ist Brutto glaub ich irgendwas um die 1800€, Netto kommt etwas über 1200€ raus.

    Wohnung haben wir dort noch eine der günstigen gefunden, ca. 500€ +Strom ca. 40€ und Gas ca. 40€ also alles gesamt etwa um die 600€.

  • Für das ALG II wird man nicht gesperrt, man muss die Leistungen aber oftmals zurückzahlen, wenn man die Hilfebedürftigkeit selber herbeigeführt hat. Anders könnte es aussehen, wenn du Anspruch auf ALG I hast. Hier gilt es, sich vor Kündigung mit der zuständigen Bundesagentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.

    Grundsätzlich kann dich aber niemand daran hindern, deinem Freund hinterherzuziehen.

  • Hallo miteinander.

    Mal angenommen man möchte als Aufstocker keine Geld mehr vom Amt beziehen, weil man gerade so über die Runden kommt und den ganzen Stress nicht mehr möchte und man meldet sich sozusagen ab.

    1 Monat später wird einem plötzlich vom Arbeitgeber eine Betriebsbedingte Kündigung ausgestellt.

    Kann man sich dann einfach wieder anmelden? Bzw. man muss sich dann ja melden um Alg1 zu bekommen.

    Kann es da zu problemen seitens des Amtes kommen?

  • Hallo,

    ja du musst ALG I beantragen bzw. dir bestätigen lassen, dass du keinen Anspruch hast.

    Wenn die Bezugsdauer vom ALG II nur kurzfristig unterbrochen wurde, reicht meist ein Weiterbewilligungsantrag aus. Einen kompletten Neuantrag muss man somit nicht ausfüllen. Aber dies ist regional sehr unterschiedlich gehandhabt.

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