ALG II - Kontoauszüge und Datenschutz

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zum Datenschutz und Kontoauszüge. In der Vergangenheit genügte es die Kontoauszüge dem Sachbearbeiter vorzulegen und die Kontoauszüge wurden angeschaut und ich bekam die Kontoauszüge wieder zurück. Jetzt soll ich Kopien einreichen. Was möchte das Jobcenter mit meinen Kopien machen? Ich habe Bedenken gerade wg. des Datenschutzes. Darf das Jobcenter das fordern oder reicht es die Kontoauszüge vorzulegen, anschauen

    lassen und wieder mitnehmen ohne eine Kopie dazulassen?

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Urteile des Bundessozialgerichts B 4 AS 10/08 R v. 19.02.2009 und

    B 14 AS45/07 R v. 19.09.2008 dass Kontoauszüge ohne Angaben von Gründen

    offen gelegt werden müssen, wenn dazu aufgefordert wird

    1. bei Erstantrag,

    2. bei Weiterbewilligungsantrag,

    3. bei Antrag einer einmaligen Leistung.

    Eine Speicherung einzelner Buchungen oder Auszüge kommt nur dann in Betracht,

    wenn sich aus den Unterlagen ein weiterer Ermittlungsbedarf (Leistungsmissbrauch)

    oder eine Änderung in der Leistungshöhe ergibt.

    Der Aufforderung ist Folge zu leisten, allerdings den Sacbearbeiter mal fragen,

    warum er Kopien von Kontoauszügen möchte, wo doch in der Vergangenheit

    die Vorlage der Kontoauszüge ausgereicht hat.

    Gruß

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