ALG II - Selbstständig - Anlage EKS und Fragen zur Weiterbewilligung

  • Hallo zusammen! hi

    Ich habe mich im Dezember 2019 selbständig gemacht aus Hartz4 raus. Zu diesem Zeitpunkt lief die derzeitige Weiterbewilligung noch bis 31.12.19. Im Zuge der beginnenden Selbständigkeit wurde ich gebeten, zusätzlich zum Weiterbewilligungsantrag noch einen EKS auszufüllen und abzugeben. Im EKS müssten nur geschätze, vorläufige Werte eingetragen werden.

    Soweit so gut, dachte ich mir und machte mich daran, den EKS nach besten Wissen und Gewissen auszufüllen. Da dies meine erste Selbständigkeit ist, bin ich natürlich noch sehr unerfahren in diesem Bereich, ebenso in wie weit die arge aktiv eingreifen bzw das Geschäft auch verbieten kann. Der Geschäftsplan wurde aber angenommen. Da ich für meinen Geschäftszweig relativ wenig Material benötige, eine kleine Halle und Strom, sind die Fixkosten überschaubar. Ich habe also den EKS ausgefüllt und habe für die ersten 2 Monate einen Minusbetrag eingetragen, für Monat 3 ging es gegen 0 bis zu einem kleinen Gewinn von ca 500€.

    Da ich nun zwar Hoffnungen hatte, wie sich das Geschäft in den ersten 6 Monaten entwickeln könnte und ich auch nicht wollte, dass das Geschäft als "nicht tragfähig" von der Arge eingestuft wird, gab es dann ab Monat 4 ca 1000€, ab Monat 5 1500€ und im Monat 6 gut 2200€ Gewinn. Wie ich nun nach den ersten Wochen feststellen musste, war dies eher Wunschdenken. Auch Personen, welche ich nach der Gründung kennengelernt hatte, die in diesem Bereich schon länger arbeiten, sagten mir, das bei ihnen teilweise erst nach dem ersten Geschäftsjahres der erste Gewinn zu verbuchen war.

    Da die Werte aber ja nur geschätzt sein sollen und ich für die ersten Monate sogar negative Werte eingetragen hatte, war ich mir sicher, das die Leistungen der Arge mindest für 6 Monate weitergezahlt werden. Von was soll man sonst in der Gründungsphase leben, Miete und Rechnungen zahlen?

    Aber zu früh gefreut, vor ein paar Tagen kann nun die Mitteilung über die Ablehnung der Weiterbewilligung. Begründung: Man habe den Durchschnittswert der im EKS für 6 Monate angegebenen

    Werte ermittelt und wäre so zu dem Schluss gekommen, dass der monatilich erzielte Gewinne reichen, um sich selber zu finanzieren.

    Für mich unverständlich. Selbst wenn die Zahlen gestimmt hätten, wäre dennoch in den ersten 2-3 Monaten kein Geld reingekommen, sondern nur für Anschaffungen der Geschäftsausstattung ausgegeben worden. Also Minus am Ende der ersten 2 Monate. Aber scheinbar hat man Angst davor, evtl am Ende der 6 Monate Leistungen zurückfordern zu müssen. Stattdessen lässt man mich lieber gegen die Wand fahren, da ich nun schon nicht mehr weiß, wie ich die Miete für die Wohnung weiter zahlen soll. Ich werde nun Widerspruch einlegen und einen neuen EKS abgeben, in der Hoffung das die Leistungen dann vorerst weitergezahlt werden. Anderfalls kann ich den Traum vom eigenen Geschäft direkt wieder an den Nagel hängen. Versuche ich es dennoch weiter, riskiere ich aus der Wohnung zu fliegen, da ich die Miete nicht mehr zahlen kann. Also im dümmsten Fall am Ende verschuldet und ohne Wohnung. dash


    So, nun aber zur eigentlichen Frage:

    Wenn ich nun den EKS so ausfülle, wie ich es heute einschätzen würde bezüglich der Entwicklung des Geschäftes, also sicherlich in den nächsten Monaten noch ohne nennenswerte Gewinne, habe ich dann die Chance, dass die Leistungen wieder gezahlt werden, oder könnte die Arge auch hingehen und mir das Geschäft schließen? Sprich: "Sie bekommen erst wieder Leistungen, wenn Sie das Gewerbe wieder abmelden."


    Vielen lieben Dank schon mal für die Hilfe!!!

    LG, Tom

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