ALG II Eingliederungsvereinbarung - alleinerziehend - Schule und Fragen

  • Hallo,

    Erstmal ein paar Daten zur aktuellen Situation: Ich bin alleinerziehend und beginne am 4.02. am Abendgymnasium im Vormittagsunterricht (Mo-Fr, 8:15-12:20Uhr).Mein Sohn (2.J) geht seit August '19 in die Kita und ist dort von 7:30-13Uhr.

    Nun habe ich eine Einladung vom Jobcenter bekommen (Erstgespräch nach Beraterwechsel) worin steht, dass ich meine Bewerbungsunterlagen mitbringen soll. Was steht mir jetzt bevor? Muss ich mich zusätzlich bewerben oder an einer Maßnahme teilnehmen? Kurzfristig ist das für mich aus zwei Gründen unzumutbar. Ich habe gelesen, dass ich dort dann eine EGV unterschreiben muss bzw. wenn ich das nicht unterschreiben bekomme ich keine Leistungen mehr (korrigiert mich, wenn ich das falsch verstanden habe).

  • Hallo,

    aus welchen Gründen sollte dies nicht möglich sein und mit wem ist es abgesprochen, dass du das Abendgymnasium besuchen kannst?

    Wenn man eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibt, wird diese per Verwaltungsakt zugestellt. Es ist immer zu empfehlen, die EGV mit der Arbeitsvermittlung zu besprechen und eigene Wünsche einzubringen.

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Also ist es auch besser die EGV dann direkt vor Ort zu unterschreiben oder darf ich sie mit nachhause nehmen und unterschrieben nachreichen?

    Inwiefern abgesprochen? Ich habe mit meiner alten Beraterin darüber gesprochen. Sie fragte, was ich vorhabe und gerne machen möchte und da habe ich ihr meine Pläne bzgl. Abendgymnasium und anschließend Studium mitgeteilt. Sie sagte, dass das vom Jobcenter befürwortet wird und ich habe mich dann dort angemeldet.

    Der erste Grund ist, dass mein Sohn bis 13Uhr in der Kita und es da zeitlich schwierig ist noch einen Job auszuführen (also ohne Betreuung).

    Der andere Punkt ist meine persönliche Belastbarkeit. Aus gesundheitlichen (psychisch) Gründen war ich nicht in der Lage dauerhaft einer Tätigkeit nachzugehen. Viele Versuche sind gescheitert (Maßnahmen,Praktika,FSJ, Ausbildung) und dann habe ich mich erstmal auf die Therapie konzentriert. Nun bin ich schon gefestigter und bin mit meiner Therapeutin zu dem Ergebnis gekommen, dass es sinnvoller ist mir kleine dafür realistische Ziele zu setzen. Also zb. Ich gehe erstmal die 4 Stunden zum Abendgymnasium anstatt mir eine Ganztagsschule/8h Job rauszusuchen. Es bringt mich ja nicht weiter, wenn ich mir einen Vollzeit-Job auflade und es am Ende an der Überforderung scheitert. Mein Ziel ist es ja dauerhaft leistungsfähig zu bleiben, sie steigern zu können um am Ende in der Lage zusein für mich selbst sorgen zu können (D.h. Abitur,Studium, Berufseinstieg). Ich bin auch gewillt zusätzlich zur Schule einer Tätigkeit nachzugehen, aber eben erst wenn ich dazu in der Lage bin.

  • Hallo,

    natürlich darf man die Eingliederungsvereinbarung mit nach Hause nehmen und unterschrieben nachreichen, auch wenn so mancher Arbeitsvermittler dies nicht gern sieht. Du kannst diese dann auch anonymisiert hier uploaden oder mit deiner Therapeutin besprechen. Vor Ort nicht unter Druck setzen lassen.

    Es gibt viele die sich für Schulen anmelden, aber plötzlich keinen ALG II Anspruch mehr haben. Bei dir aber in Ordnung, das dies von der ehemaligen Vermittlerin unterstützt wird.

  • Ah okay das klingt gut. Ja, meine alte Beraterin kennt mich schon länger (und die Schwierigkeiten, die ich vorher hatte) Ich habe mich auch extra um eine Schulform gekümmert, die berufsbegleitend machbar ist. Mich wunderte es jetzt nur, dass nach dem Beraterwechsel nach meinen Bewerbungsunterlagen gefragt wird oder kann es sein, dass die aktuelle Planung mit der Schule einfach nicht weitergeleitet wurde?

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