ALG II Antrag abgelehnt und Fragen

  • Hallo liebe Community.

    Zu mir:

    Ich lebe mit meiner Partnerin und ihrer Tochter in einer Wohnung.

    Wir sind nicht verheiratet.

    Nun zu meinem Problem.

    Ich verlor im Mai meinen Job und bekam daraufhin für 6 Monate Alg I.

    Mitte November stellte ich einen Antrag auf Hartz IV.

    Daraufhin wollten sie von mir und meiner Partnerin die letzten Abrechnungen, Mietvertrag usw haben.

    Was ich auch voll und ganz nachvollziehen kann.

    Sie wollten aber auch die Abrechnungen, Kontoauszüge und Einkünfte der Tochter meiner Lebensgefährtin im Detail haben.

    Sie sollte auch beim Sozialamt Unterhalt von ihrem Vater einfordern.

    Was die Tochter nicht möchte, da sie kein Bedarf hat und sich selbst versorgt.

    Das Problem an der Sache ist, die Arge hat daraufhin, am 28.12 meinen Antrag abgelehnt und ich bin jetzt nicht mehr Krankenversichert.

    Geld ist mir erstmal egal, aber ich bin auf Medikamente angewiesen.

    Wie kann ich das Problem mit der Versicherung lösen?

    Ich dachte immer jeder hat das Recht versichert zu sein.

    Ich würde gerne wissen, warum die Tochter relevant ist?

    Ich bin der einzige, der Bedarf hat.

    Meine Partnerin ist voll berufstätig und ihre Tochter auch.

    Sie ist ja auch nicht mein Kind und nicht für mich verantwortlich.

    Meine Lebensgefährtin unterstützt mich zwar momentan, möchte aber nicht mein Versorger sein.

    Was ich aber auch nicht möchte.

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Ich lebe mit meiner Partnerin und ihrer Tochter in einer Wohnung.

    Wir sind nicht verheiratet.

    Für ALG II Anspruch nicht relevant, ob ihr verheiratet seid.

    3. als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

    ..................

    c) eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.

    Unverheiratet bildet ihr eine Einstehgemeinschaft.

    Meine Lebensgefährtin unterstützt mich zwar momentan, möchte aber nicht mein Versorger sein.

    Womit sich § 7 SGB II bestätigt und das Jobcenter korrekt die Bedürftigkeit ermittelt.

    Daraufhin wollten sie von mir und meiner Partnerin die letzten Abrechnungen, Mietvertrag usw haben.

    Was ich auch voll und ganz nachvollziehen kann.

    Dokumente sind mit deinem Antrag einzureichen. Wogegen sich hier zwei Fakten

    widersprechen:

    Sie wollten aber auch die Abrechnungen, Kontoauszüge und Einkünfte der Tochter meiner Lebensgefährtin im Detail haben. Sie sollte auch beim Sozialamt Unterhalt von ihrem Vater einfordern.

    Was die Tochter nicht möchte, da sie kein Bedarf hat und sich selbst versorgt.

    Warum soll die Tochter Unterhalt beim Sozialamt von ihren Vater einfordern?

    Wie alt ist die Tochter? Bekommt sie eventuell doch irgendwelche Leistungen,

    was auch immer, ALG II Aufstockung trotz Arbeit?

    Meine Partnerin ist voll berufstätig und ihre Tochter auch.

    Aber irgendwas stimmt da eventuell nicht!??

    am 28.12 meinen Antrag abgelehnt und ich bin jetzt nicht mehr Krankenversichert.

    Mit welcher Begründung wurde dein ALG II Antrag abgelehnt? Jeder Ablehnungsbescheid

    enthält auch eine Begründung, sollte er.

    Gruß

  • Erstmal danke für deine Antwort.

    Ihre Tochter ist 18 Jahre alt.

    Die Arge möchte das Sie Unterhalt beantragt, damit sich der Bedarf reduziert.

    Die leistungsabteilung meinte, "vielleicht brauchen sie dann ja nicht mehr soviel Geld von uns".

    Leistung bezieht sie keine, auch kein Bafög etc..

    Abgelehnt wurde mit der Begründung, dass die Unterlagen nicht komplett waren.

    Es fehlte der Nachweis der Tochter, dass sie beim Sozialamt wegen des Unterhalts war und ihre Verdienstbescheinigungen.

    Da sie das nicht einsieht, da sie nicht mit mir verwandt ist.

    Meine Unterlagen und die meiner Partnerin, waren aber komplett.

    Gruß

    Vollzitat gelöscht und bitte nur relevante Textpassagen zitieren

  • Da sie das nicht einsieht, da sie nicht mit mir verwandt ist.

    Auch das ist irrelevant. Solange die Tochter noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und im Haushalt wohnt/mit versorgt wird, wird sie das einsehen müssen.

    Ich verstehe allerdings nicht, was die Tochter beim Sozialamt soll. Unterhalt ist beim Unterhaltspflichtigen einzufordern; allenfalls mit Unterstützung des Jugendamtes, aber nicht dem Sozialamt.

  • Hallo!

    Devo283 beantworte doch bitte die Fragen zu der Tochter. Sie sind zu vage und

    Rätselraten hilft hier niemandem, am wenigsten dir selbst.

    Warum wurde die Tochter zum Soialamt verwiesen?

    Was macht die Tochter beruflich, Ausbildung, Schule, was genau?

    Ist die Tochter eventuel schwerbehindert und hat einen Grat der Behinderung?

    Die leistungsabteilung meinte, "vielleicht brauchen sie dann ja nicht mehr soviel Geld von uns".

    Leistung bezieht sie keine, auch kein Bafög etc..

    Erklärungsbedürftig, wer zahlt was für die Tochter, oder bist du damit selbst gemeint?

    Verstehe auch nicht, warum die Tochter zum Sozialamt verwiesen wurde.

    Gruß

  • Auch das ist irrelevant. Solange die Tochter noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und im Haushalt wohnt/mit versorgt wird, wird sie das einsehen müssen.


    Ich verstehe allerdings nicht, was die Tochter beim Sozialamt soll. Unterhalt ist beim Unterhaltspflichtigen einzufordern; allenfalls mit Unterstützung des Jugendamtes, aber nicht dem Sozialamt.

    Das heißt, wenn sie weiter rumbockt, bin ich der leid tragende ja?!

    Das Sozialamt ist in dem Fall bei uns dafür zuständig.

    Meine Partnerin war ja da, aber ohne ihre Tochter kein weiterkommen.

  • Die Tochter macht ein duales Studium und verdient um die 700€

    Zum Sozialamt sollte sie, weil da der Sachbearbeiter sitzt, der prüft ob zusätzlich noch Unterhalt Anspruch besteht.

    Es besteht kein Anspruch auf Bafög oder dergleichen.

    Keine Behinderung vorhanden.

    Die Tochter versorgt sich hier selber und zahlt 80€ zur Miete dazu und 50€ für Strom etc.

    Sie ist auch nur 2 Tage die Woche hier.

    Vollzitat gelöscht und bitte nur relevante Textpassagen zitieren

  • Sie sollte auch beim Sozialamt Unterhalt von ihrem Vater einfordern.

    Was die Tochter nicht möchte, da sie kein Bedarf hat und sich selbst versorgt.

    Ich verstehe die vermeintliche Zuständigkeit des Sozialamtes immer noch nicht. Im Übrigen sind Sozialleistungen kein Wunschkonzert; Ansprüche gegen Dritte - gleich welcher Art - haben grundsätzlich Vorrang gegenüber Leistungsansprüchen.

    Die Tochter macht ein duales Studium und verdient um die 700€

    Woher stammt dieses Einkommen, wenn es doch kein Bafög ist?

    Und ja, die Tochter gehört nach deinen Informationen zur Bedarfsgemeinschaft und der Leistungsträger hat Leistungsansprüche zu prüfen, ob das nun der Tochter gefällt oder nicht.

    Mit den vorliegenden Informationen kommen wir her vermutlich nicht weiter. Daher sollte sich die Tochter (sie ist volljährig!) dringend anwaltlich beraten lassen, wenn sie die Bedarfsgemeinschaft insgesamt nicht in finanzielle Schwierigkeiten bringen will.

  • Selbst wenn das so wäre - wir wissen es nicht - würde dies nichts an der Zugehörigkeit der Tochter zur Bedarfsgemeinschaft und damit zur Nachrangigkeit von Sozialleistungen gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB II ändern. Im Übrigen steht es nicht im Belieben Leistungsberechtigter, zwischen Selbsthilfe und Grundsicherung zu wählen.

    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch § 33 SGB II, da die Tochter das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und die Erstausbildung mit einiger Sicherheit noch nicht abgeschlossen hat.

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