ALG II selbstständig - Anlage EKS - Rentenbeiträge und Fragen zur Einkommen Anrechnung

  • Hallo,

    in der EKS für Selbstständige gelten Rentenbeiträge ja nicht als Betriebsausgaben, wirken sich also nicht unmittelbar auf den Gewinn selbst aus, anhand dem die Zahlungen des Jobcenters festgesetzt werden.

    Jedoch habe ich gelesen, Rentenbeiträge würden dann auf den "Gewinn angerechnet". Was bedeutet das jetzt?

    Ich muss die Rentenbeiträge schließlich in der EKS angeben...

    Bekomme ich im Endeffekt mehr ausgezahlt oder nicht? Danke!

  • Jedoch habe ich gelesen, Rentenbeiträge würden dann auf den "Gewinn angerechnet". Was bedeutet das jetzt?

    Rechtsgrundlage ist § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II.

    Die Versicherungsbeiträge trägst du in der Anlage EKS im Abschnitt C, Zeile C4 ein.

    Tatsächlich führt die Berücksichtigung dieser Vorsorgeaufwendungen (unter den genannten rechtlichen Voraussetzungen) zu einer Erhöhung deines Leistungsanspruchs.

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