Zur Miete bei den Eltern

  • Hallo liebes Forum, ich würde gerne wissen ob das Job Center mir die Miete bei meinen Eltern zahlt. Ich werde ein Zimmer bei meinen Eltern nutzen und den Rest der Eigentumswohnung natürlich zur hälfte mit. Meine Eltern verlangen monatlich 450€ Von mir.
    Ich bin über 25. Wenn das Job Center die Miete zahlt, bis zu welchem Betrag? Was kommt bürokratisch auf meine Eltern zu?

    Muss ich einen Mietvertrag mit meinen Eltern schließen?

    Bin für jede Hilfe dankbar.

    JohnnyD

  • Ich zahle zurzeit 800€ und habe die Wohnung gekündigt. ALG II beziehe ich noch nicht. Möchte mich vorher aber gern informieren


    Vlt habe ich es komisch ausgedrückt. Ich bekomme derzeit noch 1700€ ALG I und das nicht mehr lange. Meine derzeitige Wohnung ist mir einfach zu groß und ich möchte vorerst zu meinen Eltern ziehen. Dort gibt es Platz genug.

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt.

    Bitte Editor nutzen!

  • Hallo,

    da es absehbar ist, dass du evtl. ALG II erhalten wirst, würde ich mir die Wohnung vom Jobcenter genehmigen lassen. Ansonsten heisst es später, die Wohnung wäre zu teuer etc. ... Die angemessene Miete, kannst du beim für dich zuständigen Jobcenter erfragen.

  • Hallo,

    da es absehbar ist, dass du evtl. ALG II erhalten wirst, würde ich mir die Wohnung vom Jobcenter genehmigen lassen. Ansonsten heisst es später, die Wohnung wäre zu teuer etc. ... Die angemessene Miete, kannst du beim für dich zuständigen Jobcenter erfragen.

    Ich brauche vorerst keine eigene Wohnung und möchte meine Eltern finanziell unterstützen, da ihre Eigentumswohnung für sie nicht mehr lange tragbar ist. Sie sind am überlegen diese zu verkaufen aber noch nicht sofort. Das dauert ja alles. Meine frage war, wieviel gezahlt wird. Ich würde 1 Zimmer und natürlich den rest der Wohnung zur hälfte nutzen. Es ist eine 3 Zimmer 107m2 Wohnung.

    Einmal editiert, zuletzt von JohnnyD (4. Dezember 2019 um 17:04)

  • Gezahlt wird maximal die angemessene Miete und diese ist vor Ort zu erfragen.

    ALG II soll auch nicht dazu dienen, Familienmitglieder finanziell zu unterstützen.

  • Gezahlt wird maximal die angemessene Miete und diese ist vor Ort zu erfragen.

    ALG II soll auch nicht dazu dienen, Familienmitglieder finanziell zu unterstützen.

    Danke.
    Lieber unterstütze ich meine Eltern mit 300€, anstatt mir eine Wohnung zu holen, wo 500€ vom Amt bezahlt werden...

  • Hallo!

    Danke.
    Lieber unterstütze ich meine Eltern mit 300€, anstatt mir eine Wohnung zu holen, wo 500€ vom Amt bezahlt werden...

    Da man hier durchaus eine Haushaltsgemeinschaft vermuten kann, wird es eine

    gründliche Überprüfung geben. Dazu erneut @bass386 :

    Gezahlt wird maximal die angemessene Miete und diese ist vor Ort zu erfragen.

    ALG II soll auch nicht dazu dienen, Familienmitglieder finanziell zu unterstützen.

    Bedeutet, 300 Euro sind für deine Region eventuell nicht angemessen und es wird eine

    Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern vermutet. ALG II wird nur bei Bedürftigkeit gezahlt.

    Deshalb findet eine Bedürftigkeitprüfung statt.

    Es sind alle Tatsachen wahrheitsgemäß anzugeben, die für die Leistungsgewährung relevant

    sind und alle Dokumente vorzulegen, die das belegen.

    Gruß

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