ALG II Sanktion - Ortsabwesenheit - Widerspruch abgelehnt - Ärztliche Untersuchung und Fragen

  • Guten Tag,

    ich war vor einiger Zeit mit meiner Demenz kranken Mutter in Holland, und wusste nicht das wir dazu verpflichtete sind diese zu Melden.

    Wir konnten daher die Termine nicht wahrnehmen und meiner Mutter und mir wurden einige Sanktionen erlassen.

    Zudem überforderte die neue Situation mich sehr und ich hatte einfach kein Kopf für irgendwelche Jobcenter Angelegenheiten, daher vergas ich einige Termine meiner Mutter und meiner wahrzunehmen.

    In meinem Widerspruch bat ich meiner Situation nachzuvollziehen, und das ich nun eine festen Plan habe, wie ich ohne viel Sorgen, mich um diese Angelegenheiten kümmere und das dies nicht wieder vorkommt.

    Dieser Widerspruch wurde heute, mit dem Widerspruchsbescheid, abgelehnt.

    Im zweiten schreiben ging es um die Untersuchung meiner Mutter.

    Der Zustand meiner Mutter ist extrem unstabil. Ohne Kleidung darf sie niemand sehen, zudem mag sie es nicht berührt zu werden.

    Wen sie von uns nicht berührt werden will, kann ich mir nicht vorstellen was passiert wen es jemand anders tut, zudem werde ich es wieder sein, der dies ausbaden muss, wen ihre Stimmungsschwankungen kommen.

    Ich beteuerte diese Angelegenheiten und bat um eine Konkrete Stellungsnahme, weshalb man sie nun genau untersuchen müsse und was sie für Zweifel am Artest des Arztes hätten.

    Diese wurde scheinbar abgelehnt, und ich bekam ein neuen Termin mit der Rechtsbelehrung, Eine konkrete Aussage gab es erneut nicht.

    Die Sanktionen müssen sich mittlerweile auf fast 50-70% befinden, eine konkrete aussage dazu fand ich nicht dazu, daher ist das meine Einschätzung der versäumten Termine.

    Nun weiß ich wirklich nicht was ich tun soll, ich würde gern Widerspruch einlegen, weiß aber nicht wie, wo, und was ich machen soll.

    Enstehen den Kosten für mich? Habe ich den überhaupt eine Gewinnchance, oder sollte ich es lieber sein lassen, da der Mehraufwand zu hoch ist?

    Lg

    Link gelöscht und bitte beachten:

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  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    ein neuen Termin mit der Rechtsbelehrung

    Genau diese Rechtsfolgenbelehrung hätte ich mir gerne angeschaut. Sie könnte durch

    das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05. November 2019 verfassungswidrig

    sein. Lade sie doch bitte, wenn möglich, ausreichend anonymisiert als PDF über

    Dateianhänge des Forums hoch.

    Tacheles e.V.: Folgen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen

    Die Sanktionen müssen sich mittlerweile auf fast 50-70%

    Zu hoch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

    wusste nicht das wir dazu verpflichtete sind diese zu Melden.

    Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe. Unerlaubte Ortsabwesnheit:

    Ortsabwesenheit und Erreichbarkeits-Anordnung SGB II und SGB III - Zufassung der Informationen

    Aber nach Lage der Dinge bin ich fast geneigt eine Rechtsberatung zu empfehlen. Hole

    dir bei Gericht einen Beratungsschein. Suche einen Rechtsanwalt für Sozialrecht auf.

    Die Lage ist nach dem Urteil kompliziert geworden und welche Anweisungen nun

    letztendlich von der BA kommen wird eine Wundertüte.

    Gruß

  • Danke, für die Info.

    Es scheint bei 30% zu liegen, nicht alle Sanktion wurde berücksichtigt. Mit 30% komme ich noch zurecht, wir werden auch baldig von H4 loskommen, es kommt mir vor als würden wir unsere Seele für etwas Kleingeld verkaufen.

    Jedenfalls bin ich nun fertig mit dem Thema, nochmals danke für deine Hilfe.

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