Bedarfsgemeinschaft trotz Umzugs meines Freundes?

  • Hallo,

    Folgende Situation:

    Mein Freund (seit vielen Jahren ALG 2 beziehend) und ich leben seit ca. 4 Jahren in einem von mir vor 9 Jahren (mit 14 Jahren) geerbten Haus, nachdem er aus einer anderen Stadt zu mir gezogen war. Aufgrund vieler Problemen mit dem Haus war ich nicht dazu in der Lage 2017 meine Ausbildung zu machen und musste sie leider abbrechen, wodurch nach psychotherapeutischer Beratung das Haus und das enge Leben mit meinem Freund und meiner Mutter und Oma eine große Rolle gespielt hat. Ich bin dadurch ebenfalls ins Amt reingerutscht und darf aufgrund des Hausbesitzes leider nicht ausziehen, weil keine Miete übernommen werden würde.

    Nach gescheitertem Hausverkauf (da meine Oma lebenslanges Wohnrecht hat...klappt partu nicht, viel probiert!) sind wir an dem Punkt, dass mein Freund sich eine eigene Wohnung sucht. Jeder von uns braucht seine Privatsphäre, die wir aktuell nicht haben und die Möglichkeit, sich zu entwickeln. Ich würde ihn natürlich auch besuchen, aber hat jeder dann auch seinen eigenen Freiraum.

    Nun meinte sein Leistungsabteilungs Berater, dass das nicht so einfach geht, wenn wir nicht voll getrennt sind. Musste Rücksprache mit seinem Chef halten und kam dann zurück zu ihm mit einem "mit beiden Augen zudrückend" und Bestätigung seiner Sachbearbeiterin, dass es DRINGENST notwendig ist für den weiteren beruflichen Weg, wäre das in Ordnung ABER wir würden weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

    D.h. seine Miete wird bezahlt, meine Nebenkosten fürs Haus und jeder seine ~375 irgendwas Euro anstatt das jeder seinen eigenen normalen Regelsatz bekommt.

    Wenn einer von uns was verdient, wird es angerechnet.

    Aber warum? Warum ist es so ein schwieriges Thema, wenn es bei einem Paar schwierig ist auf nach 4 Jahren weiterhin auf ~20qm hellhörigem Zimmer mit Katze zu wohnen? Warum sollen wir weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft bilden? Liegt es an meinem Haus oder an der Länge unserer Beziehung?

    Fakt ist auf jeden Fall: Auch, wenn seine Wohnung unsere Beziehung etwas rettet und unseren Weg in eine Ausbildung etc stärkt, macht es das weiterhin angerechnete Geld schwierig für uns selbstständig zu werden, da der eine immer noch für den anderen aufzukommen hat, wenn einer eine Arbeit findet.

    Kann mir jemand sagen, ob das alles so rechtens ist?

    Antworten



  • Welches Geld soll denn in dem Fall angerechnet werden? Es ist doch scheinbar kein Einkommen vorhanden, welches angerechnet werden könnte.

  • Nein, aktuell ist kein Einkommen vorhanden. Es ging mir nur um den "was wäre wenn einer eine Arbeit findet"-Fall, da wir ja weiter als Bedarfsgemeinschaft gehandelt werden trotz dann unterschiedlicher Wohnorte.

    Da hätte mich einfach nur interessiert, ob das so korrekt ist und wenn ja, was der Grund genau dafür ist?

  • Auch wenn man zwei verschiedene Wohnungen hat, kann man eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

    Was wäre wenn Fragen machen absolut keinen Sinn. Auch ist die Aussage

    macht es das weiterhin angerechnete Geld schwierig für uns selbstständig zu werden, da der eine immer noch für den anderen aufzukommen hat, wenn einer eine Arbeit findet.

    meiner Meinung nach blödsinn. Durch mehr Geld wird man nicht zwangsläufig selbsständiger. ALG II dient nicht dazu sich zu bereichern oder ein vermögen aufzubauen, sondern dazu, seinen Lebensunterhalt mit den nötigsten Mitteln zu bestreiten.

  • Auch wenn man zwei verschiedene Wohnungen hat, kann man eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

    Auch bei normalen Paaren? Die nicht verheiratet sind? Von einer Bedarfsgemeinschaft bei unterschiedlichen Wohnungen habe ich bisher nur bei Ehepaaren gelesen.

    meiner Meinung nach blödsinn. Durch mehr Geld wird man nicht zwangsläufig selbsständiger. ALG II dient nicht dazu sich zu bereichern oder ein vermögen aufzubauen, sondern dazu, seinen Lebensunterhalt mit den nötigsten Mitteln zu bestreiten.

    Ich meinte auch nicht, dass man durch mehr Geld selbstständiger wird.

    In der Aussage ging es mir nur darum, dass wir seit 5 Jahren extrem abhängig voneinander sind. Durch die BG, aber eben auch durch das Leben in einem 20qm Zimmer. Und da beide von uns kein wirkliches anderes Leben kennen wir uns für die räumliche Trennung entschieden haben, sodass jeder seine Privatsphäre hat, ich ihn aber auch besuchen kann in einer Umgebung, in der wir unsere gemeinsame Privatsphäre haben, ohne das Haus uns ohne Hellhörigkeit. Und es uns bei eben dieser Trennung auch um den finanziellen Teil ging und jeder für sich die Möglichkeit hat zu verdienen ohne diese Abhängigkeit.

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