ALG II Aufstockung und Erbschaft

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe da paar Fragen an euch und hoffe es gibt jemand, der mir diese beantworten kann.

    Meine Situation:

    Im Jahr 2007 verstarb meine Mutter. Durch ihren Tod erbte ich 1/8 eines noch nicht abgezahlten Hauses (ca.90000€ Schulden) und zu diesem Zeitpunkt war ich noch 17 Jahre alt.

    Nun bin ich Alg 2 Aufstocker und wohne mit meiner Frau und 2 Kindern in einer Mietswohnung.

    Mein Vater wohnt mit seiner neuen Ehefrau seit jahren in dem Haus und nun haben diese beschlossen es zu verkaufen und in eine Mietswohnung zu ziehen.

    Laut den aktuellen Informationen würde nach dem Verkauf und abzüglich aller Verbindlichkeiten noch eine Summe x übrig bleiben. Von dieser Summer muss er dann 1/8 an mich auszahlen.

    Wir wissen nicht wie viel dies nun ist, da auch ständig von irgendwelchen Zahlen gesprochen wurde.

    Nun meine Fragen:

    Wird diese nun als Vermögen oder als Einkommen angerechnet, da die Erbschaft selbst weit vor dem Bezug lag und nun die Auszhalung kommt?

    Wenn es als Einkommen angerechnet wird, wie müssten wir dies zurück zahlen?

    Würden wir komplett aus dem Bezug fallen, sodass das Jobcenter gar nicht mehr zahlt oder wird der Bezug nur eingefroren über die dauer?

    Was wäre wenn ich in diesem Zeitraum meinen Job verliere mit Krankenversicherung etc.?

    Das Jobcenter hat auch die Kaution übernommen, was würde damit passieren?

  • Hallo,

    hast du im ALG II Antrag angegeben, dass dir 1/8 eines Hauses gehört?

    Ob du nun aus dem Bezug fällst, kann keiner beantworten, da konkrete Angaben fehlen. Weder kennen wir deine monatlichen ALG II Leistungen, noch wissen wir, welche Summe du in etwa erhalten wirst.

    Wenn du zu viel vermögen für ALG II hast und deinen Job verlierst, musst du ALG I beantragen. Hast du keinen ALG I Anspruch, musst du deine Krankenversicherung selber zahlen.

    Die Kaution wurde mit Sicherheit als Darlehen bewilligt, sprich es wurde monatlich ein Betrag von den ALG II Leistungen einbehalten. Sollte dieser abbezahlt sein passiert nichts, wenn dieser allerdings nicht abbezahlt wurde und du fällst aus dem ALG II Bezug, musst du die offene Summe überweisen (Ratenzahlung möglich).

  • das mit dem 1/8 hatten wir kurz erwähnt gehbat aber da meinte man von Schulden möchte man nichts wissen.

    Wie läuft es den ab wenn ich aus dem alg 2 bezug rauskomme und das geld ist aufgebraucht dann kann ich ja einen neuantrag stellen zählt da dann ein gewisser betrag als schonvermögen?

    Muss ich nachweisen was ich mit dem Geld gemacht habe oder wird esgrob berechnet.

    Die Kaution wurde als Sicherheit gewährt also gar nicht bezahlt die müssten wir dann sofort zahlen an den Vermieter.

    Dieser Betrag würde dann ja sofort das Vermögen Reduzieren.

    Aktuell erhalten wir lediglich 360€ ALG 2 zzg Leistungen von Bildung und Teilhabe für unsere beiden Kinder

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