ALG II Aufstockung - Elterngeld und Geerbte Immobilie

  • Hallo!

    Ich bin aktuell in Elternzeit mit meinen beiden Kleinkindern und beziehe aufstockend ALG2.

    Nun habe ich aufgrund des Ablebens meiner Großmutter gemeinsam mit meiner Tante das Haus meiner Oma geerbt ( jeweils zu 1/2).

    Meine Tante möchte das Haus behalten und mich ausbezahlen, nun frage ich mich ob es möglich wäre mir von jenem Erbteil eine eigene, angemessene Immobilie zu kaufen.

    Ist es sinnvoll den ALG-2-Bezug kurz vor Auszahlung der Erbschaft zu unterbrechen oder ist es vielleicht möglich das mir zugegangene Geld direkt in eine Immobilie zu investieren und weiter im Bezug zu bleiben?

    Die Erbschaft muss ich bei Zufluss melden, das weiss ich.

    Noch ist es jedoch so, dass der Erbschein noch nicht fertiggestellt ist und ich somit auch keinen Zugriff auf das Vermögen habe - zudem muss das Haus ja auch durch meine Tante erst an mich abgelöst werden, was zeitnah passieren wird nachdem uns der Erbschein zugegangen ist.

    Ich hoffe auf gute Ratschläge xxxxxxxxxxx.

    Vielen Dank im Voraus!

    Ninon

  • Hallo,

    Ist es sinnvoll den ALG-2-Bezug kurz vor Auszahlung der Erbschaft zu unterbrechen

    kurz? Das hängt von der Summe der Erbschaft ab, die Du vorrangig für die Bestreitung Deines Lebensunterhaltes (und nicht den Kauf einer Immobilie) verwenden mußt. Dementsprechend kann aus "kurz" je nach Höhe der Erbschaft eine lange Zeit des Nichtbezugs von ALG II kommen.

    Während der Zeit in welcher Du nicht im Bezug bist, kannst Du tun und lassen, was Du willst.

    Blödsinn. Es ist absehbar, daß nach der angedachten Kauf einer Immobilie wieder die Hilfsbedürftigkeit eintritt - von daher ist Deine Meinung ein sehr schlechter "Ratschlag".

    Gruß!

  • Diese Information war falsch und bitte Corinna beachten!!!!

    Danke für deine Antwort!

    Ich werde die Angemessenheit der Immobilie von vorneherein beachten und tendiere zu einer Wohnung in der ich mit meinen Kindern zu Hause sein kann - ein Haus könnte ich mir nicht leisten und es auch nicht halten.

    Da ich noch bis 2021 mit meiner jüngsten Tochter in Elternzeit bin wäre ich bis dahin auch unabhängig vom Leistungsbezug mit meinen Kindern bei meiner Krankenkasse versichert.

    Darüber muss ich mir zu Glück keine Sorgen machen.

  • Hallo!

    Bitte den Benutzer @knackdienuss ignorieren, denn die Information ist falsch.

    Die Erbschaft muss vorrangig für den Lebensunterhalt verwendet werden und es darf während

    des ALG II Bezug keine neue Immobilie erworben werden.

    Erneut Corinna und bitte beachten:

    Hallo,

    kurz? Das hängt von der Summe der Erbschaft ab, die Du vorrangig für die Bestreitung Deines Lebensunterhaltes (und nicht den Kauf einer Immobilie) verwenden mußt. Dementsprechend kann aus "kurz" je nach Höhe der Erbschaft eine lange Zeit des Nichtbezugs von ALG II kommen.

    Blödsinn. Es ist absehbar, daß nach der angedachten Kauf einer Immobilie wieder die Hilfsbedürftigkeit eintritt - von daher ist Deine Meinung ein sehr schlechter "Ratschlag".


    Gruß!

    Die Erbschaft muss auch umgehend dem Jobcenter gemeldet werden!!

    Gruß

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