ALG I Bezug - Fragen zur Aufstockung von ALG II und Wohngeld

  • Hallo,

    ich bin komplett neu hier aber aktuell auch relativ ratlos. Folgende Situation liegt bei mir vor:

    Ich beziehe Arbeitslosengeld 1 und habe aufgrund der Höhe einen Antrag auf Wohngeld gestellt und dazu auch beim Jobcenter einen Antrag auf Aufstockung weil ich auch wissen wollte was sich für mich mehr rentiert. Und bei Antragstellung wurde auch auf dem Jobcenter gefragt ob ich einen Antrag auf Wohngeld gestellt habe.

    Am 04.11.19 erhielt ich meinen Bescheid vom Jobcenter, laut diesem steht mir eine Aufstockung in Höhe von 76,40 Euro zu. Was im Bescheid allerdings nicht berücksichtigt ist sind die Heizkosten, da verlangt das Jobcenter bis zum 21.11. noch den Abschlagsplan meines Gasanbieters. Jede Wohnung hier im Haus besitzt jeweils eine eigene Gastherme und ist somit nicht in der Warmmiete an meinen Vermieter enthalten. Und die Gastherme wird mit Strom betrieben, Strom ist aber laut meiner Info im Regelsatz enthalten.

    Am 06.11.19 erhielt ich dann auch noch meinen Wohngeldbescheid, laut dem habe ich Anspruch auf 71 Euro Wohngeld monatlich. Den Bescheid habe ich direkt am 07.11. beim Jobcenter für die Unterlagen abgegeben. Soweit so gut.

    Jetzt habe ich heute noch online eine Überweisung tätigen müssen und dachte ich traue meinen Augen nicht. Die Wohngeldstelle hat mir für Oktober und November die Beträge lt. Bescheid ausgezahlt. Ebenso aber auch das Jobcenter.

    Ich habe mit dem Jobcenter selbst jetzt seit mehr als 10 Jahren nichts mehr zu tun gehabt (zu meinem Glück) und ich ging bis jetzt davon aus das sich die Leistungen vom Jobcenter und Wohngeld gegenseitig ausschließen und nur eines von beiden gewährt wird. Gleichzeitig bin ich dennoch etwas verwirrt, denn bei meiner Antragstellung auf dem Jobcenter wurde mir ein Betrag von ca. 144 Euro genannt auf den ich (lt. mündlicher Aussage) wohl Anspruch hätte.

    Zur Verdeutlichung:

    Mein Arbeitslosengeld 1 beträgt monatlich 822,60 Euro.

    Meine Miete beträgt monatlich 345,00 Euro (Kaltmiete) + 100 Euro (Betriebskosten, ohne Heizkosten) = 445,00 Euro

    Heizkosten beträgt monatlich 58,80 Euro

    Ich bin mir unsicher was ich jetzt machen soll. Abwarten bis der monatliche Abschlagsplan meines Gasanbieters beim Jobcenter liegt.... Anrufen und mitteilen das ich 2 Geldeingänge haben... oder die Wohngeldstelle informieren... oder gar nichts machen sondern abwarten weil sich da vielleicht irgendwas geändert hat?

    Ich habe keine Ahnung und bevor ich mich da irgendwie in die Nesseln setze frage ich lieber erst mal hier nach.

    Danke, Montaine

  • Hallo!

    Willommen im Forum!

    Ich beziehe Arbeitslosengeld 1 und habe aufgrund der Höhe einen Antrag auf Wohngeld gestellt

    Das ist rechtlich möglich!

    dazu auch beim Jobcenter einen Antrag auf Aufstockung

    Sofort das Jobcenter informieren, dass du Wohngeld beziehst. ALG II schließt

    Wohngeld aus.

    Keinen Wohngeldanspruch haben Empfänger von Transferleistungen. Hier hat der Gesetzgeber beschlossen, dass der Zuschuss zu den Wohnkosten durch die Transferleistungen abgedeckt werden muss. Es handelt sich dabei um eine Neuregelung der Finanzierung der Sozialleistungen, die nicht zu Lasten der einkommensschwachen Bürger geht. Den Empfängern von Transferleistungen entstehen dadurch keine Nachteile. Zu diesen Transferleistungen zählen u. A. Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld nach dem SGB II. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Transferleistungen, die abgelehnt, entzogen, versagt oder ausschließlich als Darlehen erbracht werden.

    Zum nicht wohngeldberechtigten Kreis zählen Empfänger von:

    • Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld nach dem SGB II
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
    • Zuschüsse nach § 22 Abs. 7 SGB II (Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld)
    • Verletztengeld nach SGB VII
    • ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Hilfen in stationären Einrichtungen (sofern die Hilfen für den Lebensunterhalt geleistet werden); bspw. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder anderen Gesetzen
    • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Abwarten bis der monatliche Abschlagsplan meines Gasanbieters beim Jobcenter liegt.... Anrufen und mitteilen das ich 2 Geldeingänge haben... oder die Wohngeldstelle informieren... oder gar nichts machen sondern abwarten weil sich da vielleicht irgendwas geändert hat?

    NEIN, nicht warten, sondern umgehend aktiv werden.

    Gruß

  • Ich könnte es überlesen haben, aber falls nicht, scheinst Du die Wohngeldstelle nicht informiert zu haben?

    An Deiner Stelle würde ich zusehen, dass Du das machst, hingehst und wenn irgend möglich eine Rückzahlung des Wohngeldes noch in diesem Monat zu erreichen versuchst. Nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist auch eine später zurückgeforderte Sozialleistung Einkommen, das das Arbeitslosengeld II mindert , wenn derartige Gelder erst in einem späteren Monat zurückgefordert werden.

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