ALG II und Bafög - Nachzahlung erhalten und Fragen

  • Guten Tag allerseits,

    ich bin momentan in einer schulischen Ausbildung und erhalte BAfög das mit ALG2 seit der Hälfte meiner Ausbildung aufgestockt wird. Nun habe ich vor kurzem

    eine Mieten Nachzahlung erhalten, da ich ich in einer WG lebe und mein Anteil unverhältnismäßig berechnet wurde. Ich überweise die Miete monatlich an meinen Vermieter selber, anstatt diese vom Jobcenter direkt überwiesen wird.

    Muss ich nun diese Nachzahlung dem Jobcenter mitteilen? Ich habe schon ein wenig im internet geforscht, bin mir aber nicht sicher ob das "Zuflussprinzip" auf mich zutrifft, da ich ja nicht wirklich "Gewinn" gemacht habe.

    Schon mal lieben Dank für die Antwort.

  • Hallo!

    vielen Dank für die schnelle Antwort und deine Hilfe. Ich werde mich drum kümmern.

    Ja, solltest du, denn Rechtsgrundlage ist ....

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen,

    Gruß

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