Kinderbetreuungszuschlag - Bafög und ALG II

  • Hallo

    ich bin Student und kriege Förderung vom BAföG, meine Frau und mein Kind ( 1 J 6 m ) kriegen Leistungen vom Jobcenter.

    Früher haben die Jobcentener den Kinderbetetuungszuschlag nicht angerechnet. Nachdem die Bafögsförderung sich erhöhte, und ich den neuen Bescheid vom BAföG mit den neuen Beträge beim Jobcenter abgegeben habe , habe ich heute die neue Berechnung der Leistung bekommen.

    Das Problem liegt daran, dass sie von den 884 Euro die ich vom BAföG bekommen, 100 als Freibetrag betrachten und den Rest als Einkommen, also d.h. sie haben den Kinderbetruungszuschlag als Einkommen betrachtet.

    Sie können im Anhang alles in Details sehen.

    So weit ich weiß, der Kinderbetreuungszuschlag wird nicht angerechnet.

    So was soll ich machen ? haben sie Recht?


    Danke im Voraus.

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    Die Personen hier machen das neben ihrem normal Job und haben daher nicht immer Zeit zu antworten. Dementsprechend kann man nicht davon ausgehen innerhalb von 5 Minuten eine Antwort zu bekommen. Da ich mir nicht vorschreiben lasse, wann ich zu antworten habe, bin ich bei deinem Thema raus.

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