Habe ich bereits Anspruch auf ALG I

  • Hallo,

    ich würde gerne mal raus finden ob ich schon Anspruch auf ALGI wieder habe.

    Ich bin seit 15.02.19 in einem neuen Job, war davor aber kurze Zeit lang arbeitslos, habe allerdings HArtz4 bezogen. Ich kann mich noch daran erinnern, dass mir zu der Zeit mein Kundenbetreuer von dem Jobcenter gesagt hat, dass mir 2-3 Monate Arbeitszeit fehlen um ALG1 zu beziehen, weshalb ich dann in Hartz4 abgerutscht bin. Jetzt ist das Problem, dass ich voraussichtlich Ende Dezember meinen Job aufgeben werde, da ich es dort nicht mehr aushalte. Auf näheres möchte ich nicht eingehen.

    Meine Frage ist jetzt, ob die fehlende Zeit um ALG1 zu beziehen drauf gerechnet wird auf die damalig fehlende Zeit. (Mir fehlten ja wie geschrieben nur 2-3 Monate, die ich nun ja theoretisch wieder voll hätte) Oder muss man um ALG1 zu beziehen an einem Stück 12 Monate arbeiten?

    Achso und wenn ich nun nicht mehr genau weiß, wieviel Monate mir nun genau fehlen, kann ich diese Information evtl. im JobCenter bzw. der Agentur für Arbeit einholen?

  • Hallo!

    Willkomen im Forum! Zu deinen Fragen Folgendes:

    Oder muss man um ALG1 zu beziehen an einem Stück 12 Monate arbeiten?

    Zu Anwartschaften bei ALG I:

    1. Sie müssen arbeitslos sein. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten.
    2. Sie müssen versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben: mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren (unter bestimmten Umständen gelten abweichende Voraussetzungen).

      Ersatzzeiten werden auch angerechnet, zum Beispiel:
      • Wehrdienst,
      • Mutterschaft und Kindererziehung,
      • Krankengeldbezug,
      • Jugendfreiwilligen- oder Bundesfreiwilligendienst.
    3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

    Welche Schritte wichtig sind, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen möchten, erfahren Sie auf der Seite „So beantragen Sie Arbeitslosengeld“.

    Wenn es wahrscheinlich ist, dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, melden Sie sich bitte arbeitsuchend – spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihrer Beschäftigung. Wenn Sie erst später von Ihrer Entlassung erfahren, melden Sie sich spätestens 3 Tage danach. Das ist wichtig, falls Sie anschließend Arbeitslosengeld beantragen müssen. Wenn Sie keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, melden Sie sich arbeitslos – spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.


    dass ich voraussichtlich Ende Dezember meinen Job aufgeben werde, da ich es dort nicht mehr aushalte.

    Wenn du von dir aus Job kündigst, gibt es eine Sperre:

    Alle weiteren Erklärungen hier:

    Merkblatt für Arbeitslose

    Gruß

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