Bedarfsgemeinschaft mit Mutter und Frage nach anderer Wohnanschrift

  • Hallo,

    wenn eine Person sich auf eine andere Wohnanschrift an meldet, dass z.B. die Mutter mehr Geld (Hartz-4) bekommt, gibt es da eine bestimmte Regelung wie lange diese Person sich dort aufhalten darf oder schlafen darf? Da die Person aktuell noch bei der Mutter gemeldet ist, Azubi ist und die vom Amt der Mutter sein volles Geld anrechnen. Bitte um antworten wie es da aussieht zwecks der Übernachtung und generell Aufenthalt Vorgaben?

  • Wie alt ist diese Person denn?

    Und die Frage geht in Richtung Leistungsmaximierung. Solche Fragen werden nicht beantwortet!

  • Hallo!

    Ergänzend zu - Verfügung stellen einer Meldeadresse - , wenn dem nicht so ist.

    wenn eine Person sich auf eine andere Wohnanschrift an meldet,

    Wer soll denn da durch so ein Ansinnen in Schwierigkeiten gebracht werden?

    Scheint nicht bekannt zu sein: 

    Bundesmeldegesetz (BMG) § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer

    1. entgegen § 19 Absatz 6 eine Wohnungsanschrift anbietet oder zur Verfügung stellt oder

    Das Ganze jetzt in Bezug auf ALG II nähern wir uns auch noch ganz gefährlich anderen

    Ordnungswidrigkeiten.

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1. entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
    2. entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Art oder Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,
    3. entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
    4. entgegen § 60 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 oder 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
    5. entgegen § 60 Abs. 5 Einsicht nicht oder nicht rechtzeitig gewährt,
    6. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Ersten Buches eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder
    7. entgegen § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Ersten Buches eine Änderung in den Verhältnissen, die für einen Anspruch auf eine laufende Leistung erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt.

    (1a) Die Bestimmungen des Absatzes 1 Nummer 1, 4, 5, 6 und 7 gelten auch in Verbindung mit § 6b Absatz 1 Satz 2 oder § 44b Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 und 7 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.

    Gruß

  • Das ist Sozialbetrug. Außerdem wird nicht das Azubigehalt auf die Mutter angerechnet, sondern auf dich. D. h. du musst die Hälfte der Miete und den eigenen Regelsatz bezahlen, wenn du genug Ausbildungsvergütung plus Kindergeld erhälst. Wenn das Azubigehalt plus Kindergeld über dem Bedarf liegt, wird das überschüssige Kindergeld beim Regelsatz der Mutter abgezogen. Ausbildungsgehalt ist kein Taschengeld.

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