ALG II Rückforderung - Getrennte Wohnungen - Heirat - Umzug und Fragen

  • Hallo und Dankeschön für das Durchlesen meines Anliegens

    Meine Frau und ich haben im Juli geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir beide noch getrennte Wohnungen. Meine Frau bezog Hartz4 und bekam Ihre Wohnung vom Amt gezahlt. Ich Berufstätig und habe für meine Wohnung Miete usw. alleine gezahlt. Vor der Hochzeit gingen wir zum Jobcenter und wollten uns beraten lassen und auch ankündigen, dass wir heiraten werden, so dass alles rechtzeitig registriert ist und es kein böses Erwachen gibt. Die Mitarbeiterin teilte uns mit, dass erst nach dem Zusammenzug mein Einkommen berücksichtigt wird und das Fakto dann erst mit der Meldebestätigung, die ich dann nach dem Umzug nachreichen sollte.

    Gesagt getan, wir heirateten im Juli und im August sind wir zusammengezogen. Waren dann auch noch einmal beim Jobcenter und haben entsprechend die Formulare abgeholt, wegen meinem Einkommen usw. Auch dieser Mitarbeiter sagte mir, dass wir bis dato getrennte Bedarfsgemeinschaften hatten, wohl aber jetzt durch den Zusammenzug meine Frau aus Hartz4 rausfliegt - Das wussten wir auch bzw. gingen wir davon aus. Dabei sei aber auch gesagt, dass die Vermögensverhältnisse durch die Hochzeit zu dem Zeitpunkt nicht so rosig sind und ein dickes Minus sich gerade hinterherzieht für die ganzen Kosten.

    Nun haben wir Post bekommen und jetzt wird rück gerechnet, seit der Hochzeit soll alle erhaltenen Leistungen zurückgezahlt werden. Widerspricht sich nur mit den Aussagen der MItarbeiter. Hinzu kommt hinzu, dass ich auch die Kosten für das Kind meiner Frau tragen muss. Der leibliche Vater zahlt keinen Unterhalt und die Summe ist nicht ohne. Finde mich gerade mit dieser riesen Summe allein gelassen und hilflos, so sind wir doch extra vor der Hochzeit und überrechtzeitig zum Jobcenter hin und haben uns beraten lassen und nun diese Rückforderung. Versteht mich nicht falsch, alle Forderungen nach dem Zusammenzug halte ich natürlich auch für rechtes und die werden auch zurückgezahlt., aber das davor vor dem Zusammenzug verstehe ich nicht ganz. Natürlich ging die Forderung an meine Frau, aber die ist noch Arbeitssuchend und demnach fällt die Forderung auf mich.

    Das Jobcenter begründete das mit "In guten wie in schlechten Zeiten" nachträglich mit Ihrer Forderung bei telefonischer Auskunft.

    Bitte fragt nach, falls etwas unverständlich klingt

    Viele Grüße

  • Eine Bedarfsgemeinschaft entsteht mit Heirat, auch wenn man nicht zusammen wohnt.

    Einmal abgesehen davon, warst Du bereits nach Familienrecht ab dem Tag der Heirat Deiner Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet. Auch das wäre ein Aspekt gewesen, der eigentlich sogar Allgemeinwissen sein sollte.

    Ich könnte nun einiges zum Thema "Unterschied zwischen dem, was gesagt wurde, was es bedeutet hätte und was am Ende vom Gegenüber verstanden wird", aber in rechtlicher Hinsicht es ist letztendlich egal. Komprimiert auf einen Satz: Das Gesetz stellt klar, dass nur schriftliche Auskünfte Verbindlichkeit haben. Falls ihr die Auskunft damals schriftlich bekommen habt, kann es daher sein, dass ihr etwas daraus machen könnt.

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