Obergrenze für Ausgaben in Grundsicherung und Frage zu Kontoauszug

  • Auf HartzIV.org heißt es:

    "Darf das Jobcenter ungeschwärzte Kontoauszüge verlangen?

    Falls das Jobcenter den Verdacht hat, dass durch mehrere aufgeteilte Ausgaben unterhalb der 50 Euro Grenze größere Ausgaben gestückelt wurden, kann es auch die ungeschwärzten Kontoauszüge verlangen."hmm

    Ich finde nirgendwo etwas über eine Obergrenze für Ausgaben.fie
    Darf doch hoffentlich mein Schonvermögen und ggf. Sozialleistungen frei einsetzen?
    Oder was für eine Obergrenze gibt es da evtl.?

    Danke!

  • Hallo,

    natürlich darfst du auch größere Anschaffungen tätigen. Wenn es zu Nachfragen des Jobcenters kommt, sollte man allerdings nachweisen können, woher man das Geld hat.

  • Vielen Dank, das beruhigt etwas, sollte ja auch logisch sein.
    Leider beruhigt es nicht vollständig, denn es steht nun mal dort im Ratgeber "DIE 50-€-Grenze" für Ausgaben.
    Kann sich jemand vorstellen, wie es dazu kam?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!