ALG II - Selbständigkeit - Kontoauszüge - Rechnungen und weitere Fragen

  • Hallo,

    im Rahmen (m)einer Selbständigkeit habe ich bislang immer mit den EKS-Anlagen meine Kontoauszüge abgegeben. Nun fordert das Jobcenter auch Rechnungen.

    Prinzipiell in Ordnung.

    Nur erstens ist das Schicken hunderter von Rechnungen zeitaufwendig und zweitens erhält man gerade bei Internetkäufen nicht immer eine Rechnung.

    Meist zahle ich per Paypal. Hier wird in den verschiedenen Dateiformaten auch angegeben wofür das Geld abgebucht wird. Sollten diese Kontoauszüge nicht ausreichend sein? Das Finanzamt erkennt diese einwandfrei an, und erwartet keine Händlerrechnungen.

    Auch stellt sich mir die Frage nach Rechnungsbelegen die kontinuierlich anfallen, z.B. Servermiete. Wenn ich die letzten Jahre Betrag X an Unternehmen Y bezahlt habe, wieso braucht es dann zusätzlich Rechnungsbelege und reichen Kontoauszüge tatsächlich nicht aus?

    Weshalb hier der Unterschied zwischen Finanzamt und Jobcenter? Arbeitsbeschaffungsmaßnahme?

    Auch bin ich der Ansicht, dass Kontoauszüge aussagekräftiger sind. Schließlich könnte man x-Artikel einkaufen und sich das Geld auf ein anderes Konto oder bar rückerstatten lassen.

    Händlerrechnungen mit Kontoauszügen abzugleichen, kann man machen. Die Frage ist, macht das den ganzen Apparat nicht noch aufwendiger? Ich meine, was ist mit Mahngebühren? Oder je nach Einnahmen bezahle ich manche Rechnungen erst später bzw. auch mal im Voraus? Und was wenn ich statt z.B. 66,40 € einen Betrag von 120 € überweise, weil ich den gerade zur Verfügung habe und nicht weiß, wie ich nächsten Monat meine Fixkosten stemmen kann. Unterm Strich stimmt das zwar dann immer, denn ich kann bei manchen Unternehmen einsehen, wieviel Guthaben bzw. Minus ich gerade habe. Doch das hilft der Sachbearbeitung beim Jobcenter nicht.

    Habe ich eine Möglichkeit, auf (alle) Rechnungsbelege zu verzichten und nur weiterhin Kontoauszüge einzureichen?

    was tun, wenn eine Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit meint, die beste und einzige anzubietende Hilfe wäre ein Provisions- und Kautionsschein?

    Auf Bitte mit dem Vermieter sich in Verbindung zu setzen, dass die Hausverwaltung zu Unrecht eine Kündigung ausgesprochen habe, wird beantwortet mit den Worten, wenn erstmal das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter zerstört sei, könne man nichts mehr machen.

    Hintergrund:

    Wohnung die fast zwei Jahrzehnte vermieterseitig nicht instandgehalten wurde, sei laut Mitarbeiterin der Hausverwaltung bei einer ersten Wohnungsbegehung, grundzusanieren. Statt dies zu tun, gab es eine eineinhalb Wochen später nach einer Mahnung eine Räumungsklage, welche in einem späteren Verfahren in allen Punkten gewonnen wurde. Antwort der xxxx Stelle siehe oben.

    Etwas später kam eine zweite Räumungsklage, Vorsitzende verweigerte Prozesskostenhilfe, ging nicht auf das dargebotene Beweismaterial ein (ich hätte nicht einfach so renovieren dürfen... Folge einer Ersatzvornahme, erstes Gerichtsurteil, anwaltliche Schreiben wurden gänzlich ignoriert), und sprach die Räumung aus.

    Städtische Wohnungsloseneinrichtungen mit sozialpädagogischer Betreuung kosten teils das bis zum Vierfachen an Miete was für diese 2,5-Zimmer-Wohnung zu bezahlen war.

    Wohnungslosigkeit ist mittlerweile bei der MIttelschicht angekommen. Leider fand ich niemanden der mir geholfen hätte bzw. ich wußte nicht an wen ich mich hätte wenden können, da ich nur 500 € hatte und die waren für einen Berufung durch einen Rechtsbeistand nicht ausreichend.

    Als ich später wieder eine Rechtschutzversicherung hatte, fragte ich interessehalber nach. Mitgeteilt wurde mir, dass spätestens nach der siebten Klage der Vertrag gekündigt würde, gleich ob man im Recht ist oder nicht.

    Die Frage ist also, was tun, wenn eine Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit nicht ihren Job macht?

    Danke für's Lesen und jede hilfreiche Antwort.

    Bitte sachlich bleiben und Themen zusammengefügt!

  • Hallo,

    Habe ich eine Möglichkeit, auf (alle) Rechnungsbelege zu verzichten und nur weiterhin Kontoauszüge einzureichen?

    nein.

    Die Frage ist also, was tun, wenn eine Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit nicht ihren Job macht?

    Nichts. Zumal hier nicht mal ansatzweise zu erkennen ist, welches Amt in welcher Form versagt haben sollte und eigentlich niemand aus deinen Ausführungen irgendwie verstehen kann, um was es eigentlich geht.

    Gruß!

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