Minijob - Kündigung nur mündlich und Fragen ALG II

  • Schönen guten Tag,

    mir wurde der Minijob mündlich gekündigt, und jetzt versuche ich vergebens es schriftlich zu bekommen.

    Ich habe vergebens ihm versucht per Telefon zu erreichen, auch auf Briefe wurde nicht geantwortet und die Tür hat er mir auch nicht geöffnet.

    Ich habe meinen Lohn immer Bar ausgezahlt bekommen, hatte aber schon immer Probleme meine Lohnabrechnungen von ihm zu bekommen.

    In der Vergangenheit hatte ich teilweise Monatelang keine bekommen, doch sollte ich die Lohnabrechnung brauchen, hatte ich sie relativ zügig bekommen.

    Da ich den Chef über 15 Jahre kenne, hatte ich da auch nicht so meine bedenken. (ich trottel)

    Er hatte mir dann bei einem Telefonat mitgeteilt, dass er mich nicht brauchen würde.

    Ich habe ihm mitgeteilt, das es sehr schade sei und er mir es doch noch schriftlich zukommen lassen soll.

    Da es sich um eine sehr kleine Firma handelt (3 Mitarbeiter VZ), hatte es halt mich erwischt.

    Doch die Kündigung habe ich nie bekommen, und da ich diese für meinen Weiterbewilligungsantrag (bereits 1 Monat überfällig)brauche, stehe ich ohne Kündigung und aktuellen Lohnabrechnungen blöd da.

    Es muss doch möglich sein, dass Arbeitsverhältnis einseitig zu Kündigen ? Oder welche Möglichkeiten würden mir da zur Verfügung stehen ?


    Über jeglichen Rat würde ich mich sehr freuen, und bedanke mich im Voraus.

  • Hallo,

    Es muss doch möglich sein, dass Arbeitsverhältnis einseitig zu Kündigen ?

    ist möglich, wie Du ja selbst erfahren hast.

    Ansonsten gilt: eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich ausgestellt wurde (§ 623 BGB). Weigert sich der Arbeitgeber, solltest Du die Hilfe eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht ggf. beauftragen und dafür einen Beratungsschein (einmalig 15 €) beantragen.

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Ja, da habe ich etwas anderes geschrieben, als ich eigentlich gedacht habe.

    Eventuell würde es eine Möglichkeit geben den Arbeitsvertrag aufzulösen, ohne Bestätigung durch den Arbeitgeber.

    Das die Kündigung z.B über oder zusammen mit dem Amt erfolgen kann.

    Was natürlich Wunschdenken meinerseits war...

    Vielen Dank für den Tipp mit dem Beratungsschein.

    Leider werde ich wohl um diesen nicht herumkommen.

    Beste Grüße

  • Hallo,

    im übrigen könnte der Fachanwalt auch noch überprüfen, ob Dir nicht sogar noch Geld zusteht, denn wie bereits geschrieben: die Kündigung als solches ist nicht wirksam. Da käme ggf. eine Abfindung durchaus in Betracht.

    Weiterhin solltest Du Dir vom Fachanwalt bestätigen lassen, daß er für Dich tätig wird. Mit diesem Schreiben kannst Du bei dem Jobcenter eine vorläufige Bewilligung ohne Berücksichtigung des Minijobs beantragen.

    Gruß!

  • Also sollte ich erstmal zum Anwalt, und anschließend den Beratungsschein beantragen ?

    Hätte jetzt ehr damit gerechnet, es wäre von Vorteil diesen bereits vorher in der Hand zu haben.

    Beste Grüße

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