Beiträge von Paddy

    Hallo Corinna,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Ja, da habe ich etwas anderes geschrieben, als ich eigentlich gedacht habe.

    Eventuell würde es eine Möglichkeit geben den Arbeitsvertrag aufzulösen, ohne Bestätigung durch den Arbeitgeber.

    Das die Kündigung z.B über oder zusammen mit dem Amt erfolgen kann.

    Was natürlich Wunschdenken meinerseits war...

    Vielen Dank für den Tipp mit dem Beratungsschein.

    Leider werde ich wohl um diesen nicht herumkommen.

    Beste Grüße

    Schönen guten Tag,

    mir wurde der Minijob mündlich gekündigt, und jetzt versuche ich vergebens es schriftlich zu bekommen.

    Ich habe vergebens ihm versucht per Telefon zu erreichen, auch auf Briefe wurde nicht geantwortet und die Tür hat er mir auch nicht geöffnet.

    Ich habe meinen Lohn immer Bar ausgezahlt bekommen, hatte aber schon immer Probleme meine Lohnabrechnungen von ihm zu bekommen.

    In der Vergangenheit hatte ich teilweise Monatelang keine bekommen, doch sollte ich die Lohnabrechnung brauchen, hatte ich sie relativ zügig bekommen.

    Da ich den Chef über 15 Jahre kenne, hatte ich da auch nicht so meine bedenken. (ich trottel)

    Er hatte mir dann bei einem Telefonat mitgeteilt, dass er mich nicht brauchen würde.

    Ich habe ihm mitgeteilt, das es sehr schade sei und er mir es doch noch schriftlich zukommen lassen soll.

    Da es sich um eine sehr kleine Firma handelt (3 Mitarbeiter VZ), hatte es halt mich erwischt.

    Doch die Kündigung habe ich nie bekommen, und da ich diese für meinen Weiterbewilligungsantrag (bereits 1 Monat überfällig)brauche, stehe ich ohne Kündigung und aktuellen Lohnabrechnungen blöd da.

    Es muss doch möglich sein, dass Arbeitsverhältnis einseitig zu Kündigen ? Oder welche Möglichkeiten würden mir da zur Verfügung stehen ?


    Über jeglichen Rat würde ich mich sehr freuen, und bedanke mich im Voraus.

    Ich bin 22 Jahre Alt. Sollte man sich mit seiner Leistung über die Saison aufdrängen, so würde man keinen guten Mitarbeiter wieder wegschicken. Da kommt dann noch die Auftragslage zum gegeben Zeitpunkt hinzu.

    Der Verdienst läge bei 1900 Brutto. Die aktuelle Miete beträgt 620€. In der Bedarfsgemeinschaft leben zwei Personen
    Es wird eine Wohnung zur Verfügung gestellt, mit einer Miete in Höhe von 400€.

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich hätte da mal eine Frage, und eventuell kann mir da jemand von euch weiterhelfen.

    Ich habe die Chance auf einen Job, dieser wäre allerdings befristet bis August (Möglichkeit auf einen unbefristeten Vertrag ist gegeben).

    Jetzt kommen wir zum Puddels Kern. Der Arbeitsort ist St. Peter-Ording und ich komme aus Köln.

    Aktuell lebe ich in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter zusammen, und wir beziehen beide aktuell ALG II.

    Mein teil des Lebensunterhalt würde dann ja dementsprechend wegfallen, und diese könnte Sie ja nicht kompensieren.

    Ich könnte es allerdings durch meinen Verdienst relativ gut ausgleichen.

    Die Frage wäre jetzt, gibt es eine Möglichkeit das man in dem Falle etwas Unterstützung vom Amt zugesprochen bekommt ?


    Muss es den so weit weg sein ? Suchen Sie sich doch einfach etwas hier in der Umgebung !

    Damit rechne ich eigentlich, aber eventuell ist ja doch etwas möglich.

    Für jeden Hinweis bin ich sehr dankbar.


    Wünsch euch allen einen schönen Start in die Woche.

    Paddy