Kurzfristige Anstellung vertraglich regeln und richtig timen

  • Hallo zusammen,

    meine Recherchen zu meinem zugegeben etwas spezifischen Fall waren bislang noch nicht so recht erfolgreich,
    daher wollte ich mich gern hier noch austauschen - bevor ich mich vom Jobcenter beraten lasse.

    Ich bin seit Mitte dieses Monats arbeitslos, Zuvor war ich sozialversicherungspflichtig angestellt,
    musste aber zusammen mit meinem geringverdienendenPartner als Bedarfsgemeinschaft ALG2 aufstocken.

    Nebenher studiere ich weiterhin in Teilzeit.

    Nun habe ich eine spannende Beschäftigung bei einer Veranstaltung in Aussicht, bzw. mit den Vorbereitungen schon angefangen.

    Die Veranstaltung dauert nur einige Tage, die anfallende Arbeit, also inclusive der Vorbereitungen dauert erheblich länger.

    Mein Tätigkeitsbereich ist die Koordination der 600 freiwilligen Helfer der Veranstaltung.

    Die Arbeitgeber sind recht flexibel damit, wie sie mich anstellen.

    Nun frage ich mich wie ich mir das am besten lege. Und was für einen Vertrag ich mir geben lassen soll,

    Die Veranstaltung wird von einer GbR durchgeführt, An der Veranstaltung ist aber auch ein Verein beteiligt, der mich theoretisch ebenfalls anstellen könnte.

    Gibt es dabei relevante Unterschiede?

    Ich teile mir das für meinen Bereich verfügbare Personalbudget mit mehreren Menschen, jeder bekommt abhängig davon wie viel Zeit jeweils investiert wurde.

    Am Ende dürfte ich vermutlich etwa 1500-2000 € für zwei - drei Monate arbeit bekommen

    Macht es Sinn den Vertrag nur auf die Veranstaltungszeit zu beziehen und damit für wenige Tage richtig viel zu verdienen,

    oder sollte ich mir besser einen Monatsvertrag geben lassen, oder gar einen mehrmonatigen Vertrag?
    Bzw, könnte es auch Sinn machen könnte eine Rechnung zu schreiben?

    Was sollte ich für meinem Fall alles zu beachten, insbesondere wenn ich mich mit dem Jobcenter dazu abstimme?

    Liebe Grüße und Danke für eure etwaigen Einschätzungen

    Einmal editiert, zuletzt von maki (19. Juli 2019 um 04:25)

  • Hallo,

    Macht es Sinn den Vertrag nur auf die Veranstaltungszeit zu beziehen und damit für wenige Tage richtig viel zu verdienen,

    oder sollte ich mir besser einen Monatsvertrag geben lassen, oder gar einen mehrmonatigen Vertrag?
    Bzw, könnte es auch Sinn machen könnte eine Rechnung zu schreiben?

    Sorry - aber für solche "Timing"-Geschichten, die ausschließlich der Optimierung Deines Anspruches dienen sollen und eher fraglich sind, stehe ich nicht zur Verfügung.

    Gruß!

  • Hallo,

    Sorry - aber für solche "Timing"-Geschichten, die ausschließlich der Optimierung Deines Anspruches dienen sollen und eher fraglich sind, stehe ich nicht zur Verfügung.

    Gruß!

    Ja, schade.

    Allerdings bin ich auch abgesehen vom Aspekt des Timing, auch generell sehr interessiert worauf ich zu achten habe,
    wenn ich mich dazu mit dem Jobcenter abspreche.

    Ich hatte in der Vergangenheit, die Erfahrung gemacht, das die Sachbearbeiter vom Jobcenter

    nicht unbedingt kooperativ zum Vorteil für beide Seiten beraten und interpretieren.
    Vielleicht dazu jemand doch noch einen Tipp.

  • Da du die Tätigkeit bereits aufgenommen hast, hättest du dies dem Jobcenter längst mitteilen müssen. Hole dies schleunigst nach.

    Wie Corinna schon geschrieben hat, wird es hier keine Tipps zur Optimierung des Leistungsanspruches geben. Jede Antwort zur Optimierung des Leistungsanspruches wird optimiert, der Thread bei erneuter Nachfrage geschlossen.

  • Generell: "Optimierung des Leistungsanspruchs" ist bei genauem Hinsehen ganz schnell auch "Betrug", "Sozialwidriges Verhalten" Sittenwidrig" und/oder "Schadensersatzpflichtig".

    Das SGB II soll tatsächlich hilfebedürftigen, die es anders nicht schaffen können, ihren Lebensunterhalt zu sichern, helfen.

    Wenn man "gestalten" kann, liegt das "tatsächlich nicht anders schaffen können" aber nicht vor.

    In solchen Fällen sollte man daher zur eigenen Absicherung erst einmal ein gewisses Maß an Zurückhaltung und gesundem Menschenverstand walten lassen. Ein paar der dümmsten Geschichten, die ich im Repertoir habe, beginnen damit, dass Jemand besonders klug sein wollte, beim "Optimieren des Leistungsanspruchs".

    Mein aktueller Favorit ist eine Geschichte um drei Erben, die geglaubt haben, man könne mittels entsprechender Manipulation der Angaben zum Erbe und mit Entscheidungen der Erbengemeinschaft zu Lasten des Jobcenters "den Leistungsanspruch" einer Erbin "optimieren".

    Am Ende hat es die Staatsanwaltschaft als wiederholte Begehung besonders schwerer Fälle von Betrug als Bande gemäß § 263 Absätze 3 und 5 StGB angeklagt. Mindeststrafe nicht unter einem Jahr (ohne Bewährung).

    Einmal editiert, zuletzt von Schorsch (19. Juli 2019 um 22:48)

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