ALG II Erstantrag - kein Vermögen - kein Einkommen - Fragen zu Anlage VM - KDU und EK

  • Erstantrag, kein Vermögen bzw. Einkommen = keine Anlage VM bzw. EK ?

    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine kurze Frage (wie im Titel):

    bei meinem Erstantrag auf ALG 2, muss ich die Anlagen VM und EK und KDU beilegen auch wenn weder Vermögen noch Einkommen vorhanden ist? Ich kreuze das ja auch so an auf dem Hauptantrag und da steht ja: "Vermögen? Falls ja füllen sie Anlage VM an und legen sie sie bei" sonst steht da ja nichts. Und KDU dieselbe Frage, ich beantrage keine Kosten für eine Wohnung sondern nur den Regelsatz, in dem Fall lege ich die Anlage KDU auch nicht bei, sehe ich das richtig?

    Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe.

    Best regards

    Y.

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