Mit Schwester zusammenziehen

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bin neu hier und hoffe, dass mir der ein oder andere vielleicht weiterhelfen kann. Ich versuche es kurz zu machen.

    Ich beziehe seit 2 Jahren ALG2 und wohne in einer 45m² großen Wohnung, die auch vom Jobcenter bezahlt wird.

    Meine Schwester (26 Jahre alt und voll berufstätig) würde (aus versch. Gründen) gerne zu mir ziehen.

    Jetzt habe ich dazu allerdings ein paar Fragen :)

    1. Der Mietvertrag läuft nur auf mich alleine und daran würde sich auch nichts ändern. Wie läuft das dann mit den KdU? Zahlt das Jobcenter das ganz normal weiter, oder gehen sie davon aus, dass meine Schwester ja sicher die Hälfte der Miete übernimmt?

    2. Sie würde mich in keinster Weise finanziell unterstützen. Ich erhalte keinerlei Zahlungen von ihr. Wir wirtschaften also definitiv nicht zusammen. Jeder kauft die Lebensmittel, die er braucht alleine für sich selber ein. Wir teilen uns quasi nur die Räume und Elektrogeräte hier in der Wohnung. Wenn ich versch. Artikel richtig verstanden habe, liegt dann doch KEINE Haushaltsgemeinschaft vor, oder?

    3. Müsste meine Schwester trotzdem ihren Verdienst usw gegenüber dem Jobcenter offenlegen? Das würde ich nämlich nicht wollen. Ich will sie da gar nicht mit reinziehen.

    4. Wie "melde" ich sie hier bei mir an? Gehe ich einfach zum Jobcenter und sage "Meine Schwester möchte am Datum XY bei mir einziehen, aber wir bilden keine HG!" ??

    Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank im voraus :)

  • Zur Klarstellung:

    Es reicht nicht, einfach zu behaupten "wir sind keine Haushaltsgemeinschaft".

    - Da § 9 Absatz 5 SGB II eine Vermutung regelt, wonach Verwandet einander Leistungen erbringen, wenn sie in Haushaltsgemeinschaft leben, wird Deine Schwester dennoch auf Anfragen des Jobcenters antworten müssen.

    - Die Feststellung, ob eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt oder nicht, trifft ohnehin das Jobcenter. Daraus wiederum folgt das Recht zur Erhebung der notwendigen Informationen für diese Prüfung bei den Beteiligten.

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