Maßnahme-Beginn trotz laufenden Widerspruchs

  • Hallo,

    Nachdem ich erst vor 4 Wochen eine sinnlose 4-wöchige Maßnahme beendet habe, erfuhr ich gestern bei einer Informationsveranstaltung im Jobcenter, daß ich direkt am Montag in einer Woche schon wieder eine Maßnahme beginnen soll, diesmal eine von 13 Wochen Dauer.

    Dagegen habe ich Widerspruch eingegt. Da die Aufforderung so unverschämt kurz vor Maßnahmebeginn erfolgte (wohl mit Absicht), reicht dem Jobcenter die Zeit wahrscheinlich nicht, meinen Widerspruch zu bearbeiten. Muß ich darum am Montag in einer Woche zur Maßnahme erscheinen oder nicht? Und kann mir wegen des Widerspruchs etwas passieren, z.B. eine Leistungskürzung?

    Außerdem habe ich gelesen, daß eine Maßnahme die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten darf, ist diese mit 13 Wochen Dauer dann überhaupt zulässig?

    Vielen
    Dank vorab für eine rasche Antwort!

  • Hallo,

    Da die Aufforderung sounverschämt kurz vor Maßnahmebeginn erfolgte

    was sollte daran "unverschämt" sein? Du hast dem Jobcenter jeden Werktag zur Verfügung zu stehen und es kann folglich auch binnen eines Tages eine Maßnahme anordnen.

    Dagegen habe ich Widerspruch eingegt.

    Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, womit Du also Montag an der Maßnahme teilnehmen mußt.

    Und kannmir wegen des Widerspruchs etwas passieren, z.B. eine Leistungskürzung?

    Nein, es kann da nichts passieren. Es sei denn, Du gehst eben Monta nicht zur Maßnahme mit dem Argument "Widerspruch eingelegt".

    Außerdem habe ich gelesen, daß eine Maßnahme die Dauer von 8Wochen nicht überschreiten darf, ist diese mit 13 Wochen Dauer dann überhauptzulässig?

    Eine solche Aussage kann man nicht pauschal treffen, da es darauf ankommt, um was für eine Maßnahme es sich handelt. Es gibt Maßnahmen mit max 8 Wochen, mit 6 Monaten und auch mit jahrelangen Dauer.

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    Danke für die Antworten!

    Und unverschämt kurz ist es für mich schon, da ich freiwillige und private Pflichten übernommen habe. Erwerbslos zu sein, heißt nicht automatisch, arbeitslos zu sein!

    Hallo Grace, danke für's Willkomen :)

    Ja, ich habe eine unterschriebene EGV, aber darin wird mit keiner Silbe irgendeine Maßnahme oder auch nur etwas sinngemäß ähnliches erwähnt.

    Und wie ich ichzwischen erfahre habe, scheint die Aufforderung zur Teilnahme nicht zwingend zu sein, da ich zusammen mit dem Brief keine Rechtsfolgebelehrung (oder wie das heißt) bekommen habe. (?)

    Liebe Grüße an alle,

    Rainbow

  • Hallo!

    Und unverschämt kurz ist es für mich schon, da ich freiwillige und private Pflichten übernommen habe

    ;) Zitat Corinna:

    was sollte daran "unverschämt" sein? Du hast dem Jobcenter jeden Werktag zur Verfügung zu stehen und es kann folglich auch binnen eines Tages eine Maßnahme anordnen.

    Dazu von mir dezente Erinnerung, dass du Pflichten hast im ALG II Bezug.

    Es interessiert das JC nicht, ob du freiwillig und privat was auch immer

    für Tätigkeiten übernommen hast. Da ist nicht "unverschämt", denn das

    JC macht nur seine Arbeit.

    Ja, ich habe eine unterschriebene EGV,

    Falls gewünscht, kann sie geprüft werden. Kann ausreichend anonymisiert

    über Dateianhänge des Forum als PDF hochgeladen werden.

    scheint die Aufforderung zur Teilnahme nicht zwingend zu sein,

    Scheint, reicht nicht, um einer Sanktion zu entgehen. Auch ein Widerspruch

    hätte keine aufschiebende Wirkung und noch einmal Corinna:

    Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, womit Du also Montag an der Maßnahme teilnehmen mußt.

    Gruß

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