Bildungsgutschein - Umzug ins neue Bundesland und Fragen ALG II

  • Hallo an alle Kämpfer!

    Es wäre schön, wenn mir jemand mit einer fachlichen Info helfen könnte. Bin sehr verärgert über die Dreistigkeit meiner neuen Arbeitsvermittlerin.

    Also, folgende Situation: ich bekam einen Bildungsgutschein für einen Lehrgang in der Pflege. Da ich ohne festen Wohnsitz war (dank meinem vorherigen Jobcenter), war ich auf der Suche nach einem Zimmer und zum Glück fand ich eins. Ich zog da ein und mein Jobcenter verwies mich auf das neue Jobcenter.

    Nun war ich im neuen JC, was für mich jetzt zuständig ist. Die Arbeitsvermittlerin will von dem Bildungsgutschein nichts wissen sowie auch meinen Erfahrungen in einer Pflegeeinrichtung und zwingt mich jetzt als Verkäuferin auf einer Tankstelle oder Küchenhelferin zu arbeiten, was für mich ein völlig neues Feld ist und was mit Weiterbildung in der Pflege nichts zu tun hat.

    Nun, meine Frage an erfahrene Leute: habe ich das Recht, auf der Zahlung des Lehrganges zu bestehen, da das BG noch gültig ist? Und wie soll ich jetzt am besten vorgehen, wenn ich es nicht zulassen will, mein Recht auf freie Berufswahl zu verletzen? Wie soll ich jetzt auf diese schriftliche Stellenangebote reagieren, wenn ich mich auf den Lehrgang vorbereitet habe und bei der Schule schon beworben? Das heisst ich kann mich auf nichts, was vom Jobcenter zugesichert wird, verlassen??

    Danke im voraus für Ihre Mühe!

  • Hallo,

    habe ich das Recht, auf der Zahlung des Lehrganges zu bestehen

    Nein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein,

    da das BG noch gültig ist?

    "das BG" ist der Bildungsgutschein, der vom alten Jobcenter ausgestellt wurde. Das neue Jobcenter ist nicht verpflichtet, Zusagen des alten Amtes zu übernehmen.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!