Kosten für Unterkunft ALG II und Fragen

  • Hallo, wir haben nur eine 3 Zimmer Wohnung mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern. Wir würden gerne eine 4 Zimmer Wohnung suchen. Heute bei der Nachfrage wegen dem Mietspiegel sind mir dann die Augen ausgefallen... Gesamt 576Euro (KM 387, NK 90, Heizkosten 99)....

    Also zu dritt haben wir Km inkl NK 480 bezahlt.... 🤨

    Auf dem Zettel mit diesen Zahlen steht drauf das das ab 1.1.2017 so ist...

    Ähm ja also in Endeffekt sollen wir quasi ne Wohnung finden mit 4 Zimmern zum selben Preis?

    Leider wird man bei uns garnicht gut behandelt im Jobcenter...

    Die Zahlen sind für Gemeinden über 5000Einwohner und im xxxxxxxxxx

    Kann das so stimmen? Laut Internet finde ich nichts wo so billige Preise pro qm zu finden sind.

    Wohin kann man sich denn da wenden?

    Datenschutz und Kreis entfernt

    Grace

  • Hallo,

    warum wollt ihr umziehen? Das Jobcenter müsste euch den Umzug genehmigen, ohne Genehmigung würde so oder so nur die bisherige Miete weiterhin übernommen werden.

    Oftmals bieten die Gemeinden/Städte/Landkreise günstige Wohnungen an. Je nach Wohnort ist die Warteliste aber sehr lang.

    Die angemessene Miete ist für einen 4 Personen Haushalt höher, als für einen 3 Personen Haushalt. Ist zwar nicht viel, aber ein wenig mehr Geld steht schon zur Verfügung.

  • wir wollen umziehen, weil unsere Wohnung so schlecht geschnitten ist, das man einfach keinen platz hat. Wir schlafen im Wohnzimmer und haben kein platz für ein richtiges Bett. Ein no go für meinen Rückenkranken Mann.

    PS:niemand der dazu was weiß? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich eine gescheite beratung brauche, damit ich weisbis zu welchem preis ich eine Wohnung suchen darf.?

    PS hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht

    Grace

  • Hallo,

    keiner hier kann wissen, ob das Jobcenter einen Umzug genehmigt. Der Grund, den Du angegeben hast, ist nicht unbedingt ausreichend für eine solche Genehmigung. Erhälst Du die Genehmigung, kannst Du eine entsprechende angemessene Wohnung suchen. Was dabei als angemessen gilt, kannst Du nur bei Deinem Jobcenter erfahren. Erhälst Du keine Genehmigung und ziehst dennoch um, bekommst Du maximal die bisherige Miete.

    Gruß!

  • Hallo!

    niemand der dazu was weiß? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich eine gescheite beratung brauche, damit ich weisbis zu welchem preis ich eine Wohnung suchen darf.?

    Zu den Angemessenheitsgrenzen der KDU gibt dir dein JC auf

    Nachfrage Auskunft und wegen einer neuen Wohnung kannst

    du dich an das Wohnungsamt in deiner Stadt wenden.

    Gruß

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