Erstattung aus vorheriger Selbstständigkeit

  • Hallo zusammen,

    wie verhält sich das mit einer Erstattung von einem ehemaligen Lieferanten aus der Selbstständigkeit (bis Ende 2017) , es handelt sich um Genossenschaftsanteile die von mir früher eingezahlt wurden und erst jetzt ausgezahlt werden dürfen!

    Die Erstattung wird April 2019 überwiesen (in der Zeit von HARTZ 4 Bezug!!).

    Frage: kann das evtl. als Schonvermögen o.ä. verbucht werden??? Welche Möglichkeiten bestehen?

    hmm:(

  • danke für die Antwort!

    Hätte es denn etwas gebracht wenn ich das bei Antragstellung angegeben hätte (wie auch immer deklariert)??

    Schließlich ist das ja, ähnlich wie Bargeld, mein Besitz, der im Bereich des Schonvermögen ist!! Nur weil es mir erst später ausgezahlt wird dürfte es ja eigentlich nicht verrechnet werden, das BARGELD besitzt man ja auch, trotzdem darf man es behalten!!=O:/

  • Hallo,

    das BARGELD besitzt man ja auch, trotzdem darf man es behalten!!

    und wer sagt das? Im Formular VM ist auch das Barvermögen anzugeben und selbstverständlich gelten auch hier die Freigrenzen.

    Hätte es denn etwas gebracht wenn ich das bei Antragstellung angegeben hätte (wie auch immer deklariert)

    Vielleicht. Nutzt aber nichts, wenn Du es nicht angegeben hast.

    Gruß!

  • Hallo zusammen,

    ist das also zusammenfassend immer so:


    -wenn man vorher selbsständig war & für den Staat jede Menge Geld erwirtschaftet hat, dann Hartz4 bezieht & irgendetwas zurückbekommt (an vorher zu viel bezahlte Steuer), zählt es für das Jobcenter nicht das man, wie ich, noch den Steuerberater bezahlen muss?? Schließlich muss der sein wohlverdientes Geld ja auch bekommen!!

    Gibt es denn da nicht eine anständige Lösung seitens Jobcenter????

    Bitte sachlich bleiben!

    Grace

  • Hallo!

    Informationen zur Anlage Vermögen bei ALG II Antragstellung:

    Die Anlage Vermögen und Pflichten des Leistungsberechtigten

    Empfehlung das gründlich zu lesen.

    es handelt sich um Genossenschaftsanteile die von mir früher eingezahlt wurden

    Die Genossenschaftsanteile hätten in der Anlage Vermögen angegeben

    werden müssen. Wurde das versäumt, siehe Corinna :

    Hallo,

    und wer sagt das? Im Formular VM ist auch das Barvermögen anzugeben und selbstverständlich gelten auch hier die Freigrenzen.

    Vielleicht. Nutzt aber nichts, wenn Du es nicht angegeben hast.

    Gruß!

    Gruß

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